Das Thema Urheberrecht ist im World Wide Web allgegenwärtig. Insbesondere Besitzer von eigenen Webseiten wissen, wie wichtig die Thematik ist und wie heikel sie sein kann. Wegen der noch so kleinsten Urheberrechtsverletzung ist es möglich, eine Abmahnung zu erhalten oder eine Klage im Briefkasten vorzufinden. Nun ist seit gewisser Zeit auch im Zusammenhang mit der KI das Thema Urheberrecht in den Vordergrund gerückt, denn die Klagen gegen die Verwendung von Künstlicher Intelligenz gerade im Kunstbereich häufen sich. Der Guardian hat nun darüber berichtet, dass sich OpenAI in Form einer Stellungnahme an einen britischen Parlaments-Ausschuss gewendet hat, um die Thematik aufzuklären.
Im Grunde genommen erfindet die KI die vorhandene Welt nicht neu, sondern erschafft aus bereits bestehenden Informationen eine Form von abgewandeltem Content. Für das Training der KI ist es notwendig, dass die Systeme auf allerlei Informationen zugreifen können. Diese werden dann später natürlich weiterverarbeitet. Nicht wenige KI-Experten verstehen dies als Verstoß gegen das Urheberrecht. OpenAI erklärte sein Vorgehen in Bezug auf KI-Training jetzt so, dass das Urheberrecht in der heutigen Zeit quasi sämtliche Äußerungen eines Menschen abdeckt. Das gilt auch für die digitalen Inhalte der Menschen. Entsprechend gebe es keine Möglichkeit, eine KI zu trainieren, ohne gegen das geltende Urheberrecht zu verstoßen.
Der ledigliche Zugriff auf Informationen, deren Urheberrecht bereits abgelaufen ist, würde die heutige moderne KI auf Dauer nicht weiterbringen und den Nutzern nicht jene Ergebnisse liefern, welche gewünscht werden. Es tut sich jedoch inzwischen Widerstand gegen die KI-Kreationen auf, denn es werden die Rufe nach Nutzungslizenzen lauter. Warum sollen die KI-Programme auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zugreifen dürfen und der normale Webseiten-Besitzer nicht? In den USA ergeben sich bereits die ersten Klagen von großen Namen wie der New York Times und es dürften weitere folgen. Auf lange Sicht muss also eine Regelung gefunden werden und der Erwerb von Nutzungslizenzen wäre eine Möglichkeit.
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Dann darf es halt kein KI Training geben bzw. nur mit vorab dafür freigegebenen Inhalten.
Eigentum bleibt Eigentum, egal ob physisch oder geistig.
Alles andere wäre einen Enteignung, die man mit keinem Gesetz in einem demokratischen Rechtsstaat rechtfertigen kann.