Die Entwicklung von Microsofts Aufgabentool To-Do geht immer weiter. So lassen sich jetzt eure Aufgabenlisten teilen. Das Update wurde bereits vor einer Woche angekündigt und nun startet der Roll-Out.
Microsoft To-Do: Geteilte Listen bald unter Windows 10, iOS und Android verfügbar
Einzige Vorraussetzung ist, dass der Empfänger einen Microsoft-Account nutzt. Solltet ihr einen Schul- oder Arbeitsaccount haben, könnt ihr eure Listen nur mit Personen aus der gleichen Organisation teilen.
Ansonsten habt ihr keine Einschränkungen beim Listenteilen. Teilen könnt ihr über das neue Icon in der oberen rechten Ecke.
Now that we’ve released Steps in Microsoft To-Do, we’re excited to share our own next step with you: List Sharing. With the list sharing link, it’s easy to collaborate on the go. Try it out and let us know what you think. https://t.co/65BYWu1SsP pic.twitter.com/M3Dx60nyiX
— Microsoft To Do (@MicrosoftToDo) June 4, 2018
Nachdem ihr den Link erstellt habt, behaltet ihr weiterhin die Kontrolle über eure Listen. So könnt ihr den Zugriff auf die Liste für Teilnehmer einschränken oder die Lister wieder schließen. Microsoft sieht darin die optimale Möglichkeit für eine Zusammenarbeit unterwegs.
Das Update kommt in den nächsten Tagen auf alle Plattformen. Falls ihr die App noch nicht habt, könnt ihr sie im jeweiligen Store herunterladen.
Während To-Do und Wunderlist noch etwas länger nebeneinander existieren müssen, ist es gut, wenn To-Do Feature-technisch zum firmeneigenen Konkurrenten aufschließt und diesen auch überholt. Dadurch wird der Umstieg deutlich leichter, wenn Wunderlist endlich eingestellt wird.
Microsoft To-Do: Das ist der Grund wieso es “Wunderlist” noch gibt
Nutzt ihr To-Do?
Super, funktioniert einwandfrei… 👍
Bisher egtl. immer nur OneNote, da dieses Feature essentiell war. Mal schauen, ob wir nun umsteigen..
Sehr schön, endlich nutzbar
Ich hätte mir erwartet, dass ich Personen einladen kann, zumindest, wenn diese ein MS-Konto haben. Generelle Links gefallen mir nicht so gut, da man keine Kontrolle darüber hat, wer diese aller erhält.