Eine Kündigung wünscht man in der Tat niemandem, aber wenn der Tag der Tage kommt, ist es respektabel, wenn man über die Kündigung persönlich in Kenntnis gesetzt wird. Jedoch ist es in Deutschland nicht unüblich, dass die Entlassung via Brief versendet wird. Im deutschen Rechtsverkehr ist es normal, dass eigenhändig unterschriebene Papierurkunden notwendig sind, um eine Rechtsgültigkeit zu schaffen. Der deutsche Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) möchte diesen Umstand aber ändern und hat nun einen entsprechenden Vorschlag zur Abstimmung gegeben. Diesbezüglich fordert der Justizminister eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Im Zuge der Digitalisierung möchte man den bürokratischen Aufwand in vielen Gebieten aufheben. Kündigungen sind derzeit nur in schriftlicher Form gültig. Die elektronische Form einer Kündigung ist nicht erlaubt. Noch – denn in dem Vorschlag des Ministeriums heißt es: “Die elektronische Form wird künftig als Regelform ausgestaltet und an die Stelle der Schriftform treten, wenn nicht die Schriftform durch europäische oder internationale Regelungen zwingend vorgegeben ist.”
Weiter wird angegeben: “Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der elektronischen Form.” Gewerbemiet- und Pachtverträge sollen ebenfalls von den Änderungen betroffen sein.
Ein wesentliches Ziel der elektronischen Kündigungen ist es, den Menschen die Möglichkeit zu geben, effektiver auf Fristabläufe zu reagieren. Kündigungen via E-Mail oder Messenger dürften daher in der Zukunft nicht unüblich werden, insofern die Gesetzesänderung tatsächlich durchgeführt wird.
Natürlich dürfte man hoffen, dass man zumindest bei einer Kündigung im Job ein persönliches Gespräch erhält. Unter dem Strich kann die Änderung hinsichtlich der elektronischen Kündigung in vielen Bereichen jedoch tatsächlich sehr nützlich sein, um Zeit und Porto zu sparen.
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