• Über Uns
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Login
  • Registrieren
WindowsUnited
  • Windows 11
    • Windows 10
    • Anleitungen & Tipps
    • Windows Mobile
  • Surface
  • Gaming
  • Reviews
  • Exclusives
  • IT-Jobs
No Result
View All Result
WindowsUnited
  • Windows 11
    • Windows 10
    • Anleitungen & Tipps
    • Windows Mobile
  • Surface
  • Gaming
  • Reviews
  • Exclusives
  • IT-Jobs
No Result
View All Result
WindowsUnited
No Result
View All Result
Home Mobilfunk

Verwaltungsgericht Köln: Telekom StreamOn verstößt gegen Netzneutralität

von Tomás Freres
21. November 2018
in Mobilfunk
4
Verwaltungsgericht Köln: Telekom StreamOn verstößt gegen Netzneutralität
Teile auf FacebookTeile auf Twitter

Telekom StreamOn ist ein Angebot, welches auf dem sogenannten Zero-Rating basiert. Mobilfunkkunden des Bonner Unternehmens können in aktuellen MagentaMobil-Tarifen diese Option hinzubuchen. Ist sie gebucht wird der Traffic der teilnehmenden Partner nicht mehr auf das monatliche Inklusivvolumen angerechnet. Es gibt 4 verschiedene StreamOn-Kategorien: Music, Music&Video, Gaming und StreamOn Max.

Bei StreamOn Music sind lediglich die teilnehmenden Musikstreamingdienste Teil des Programms. StreamOn Music&Video verbindet das Ganze noch mit teilnehmenden Videostreamingdiensten wie Netflix oder Youtube und StreamOn Gaming ist die erste und einzige kostenpflichtige Option, welche diverse Spiele von der Anrechnung an das Datenvolumen ausnimmt. StreamOn Max ist ein Sonderfall, denn das bekommen MagentaEins-Kunden kostenfrei, sofern sie einen Mobilfunkvertrag ab MagentaMobil M abgeschlossen haben.

StreamOn verstößt gegen Netzneutralität

Die Bundesnetzagentur hat bereits im Dezember 2017 beschlossen, dass StreamOn in der derzeitigen Form gegen den Grundsatz der Netzneutralität verstößt. Bemängelt wurde, dass StreamOn lediglich innerhalb von Deutschland Gültigkeit hat. Im EU-Ausland werden die Dienste wie gehabt auf das monatliche Datenvolumen angerechnet. Zusätzlich dazu wurde bemängelt, dass bei StreamOn Music&Video die Videostreams auf 1,7 Mbit/s gedrosselt werden. Dies geschieht, um die anfallende Datenmenge gering zu halten, da eine hohe Auflösung auf Mobilgeräten meist sowieso nicht so nötig ist. Auch wurde so die Abgrenzung zu StreamOn Max geschaffen, welches Videostreaming ohne Auflösungsbegrenzung erlaubt. Alle anderen Punkte StreamOns wurden demnach durchgewunken.

„Der Grundsatz der Netzneutralität verpflichte Anbieter von Internetzugangsdiensten, wie die Telekom einer sei, den gesamten Verkehr bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten gleich zu behandeln.“

Die Deutsche Telekom hat eine Beschwerde eingelegt, welche nun vom Verwaltungsgericht Köln kassiert wurde. Das Unternehmen wird in Berufung gehen, allerdings hat dies keinerlei aufschiebende Auswirkung auf die Strafen der Bundesnetzagentur gegen das Verstoßen gegen die Anordnung. Das Gericht folgte hierbei nicht der Argumentation der Telekom, dass die Kunden sich ja freiwillig für die bei StreamOn geltenden Bedingungen entscheiden würden. Die Netzneutralität hängt somit nicht vom Willen der Nutzer ab, sondern gilt ausnahmslos.

Für Kunden ändert sich erstmal nichts

In einem Kommentar des Unternehmens gab der Sprecher an, dass sich für die rund 1,4 Millionen StreamOn-Kunden erst mal nichts ändern werde und die Telekom den Rechtsweg weiter beschreiten will. In letzter Konsequenz wäre StreamOn nicht finanzierbar, sollte beispielsweise die Beschränkung auf das deutsche Staatsgebiet wegfallen, so das Unternehmen.

Contentanbieter können sich freiwillig und kostenfrei für den StreamOn-Dienst anmelden, sofern das Geschäftsmodell und die Inhalte legal sind.

Nutzt ihr StreamOn?


Telekom Young-Tarife: Diese Spiele verbrauchen kein Datenvolumen mehr

Tags: BundesnetzagenturDeutsche TelekomEU-Roamingeuropäische UnionMagentaMusikstreamingNetflixNetzneutralitätPokémon GoRoamingSpotifyStreamingStreamOnTelekomVideostreamingYoutube
Share1TweetSendShare

Verwandte Artikel

Softwareentwickler von Google behauptet, Google habe gefühlsfähige künstliche Intelligenz geschaffen
Künstliche Intelligenz (KI)

“KI wird nie die menschliche Kreativität ersetzen” – Universal Music und YouTube starten KI-Kooperation

22. August 2023
Antitrust-Verfahren wegen Microsoft Teams eingeleitet
Microsoft

Antitrust-Verfahren wegen Microsoft Teams eingeleitet

29. Juli 2023
YouTube macht Ernst – Vorgehen gegen Adblocker geplant
News

YouTube macht Ernst – Vorgehen gegen Adblocker geplant

3. Juli 2023
Diskussion abonnieren
Anmelden/Registrieren
Benachrichtige mich zu:
Logge dich ein zum Kommentieren
4 Comments
älteste
neuste beste Bewertung
Inline Feedbacks
View all comments
Enner
4 Jahre her

Dann würde, wenn das kommt das es wirklich dagegen verstößt, ja dann auch zb die Vodafone Pässe dagegen verstoßen. Oder eben andere solcher Dienste.

1
Luk
Antwort auf  Enner
4 Jahre her

Nicht unbedingt. Es geht nicht darum das sie das ganze beim Datenvolumen nicht berücksichtigen. Hier kann die Telekom machen was sie will, mit der einen Voraussetzung, das dies auch im EU Ausland gilt. Das ist an sich erstmal EU Recht und hat nichts direkt mit der Netzneutralität zu tuen. Das Problem ist die Reduzierung der Bandbreite bei speziellen Diensten, denn die Netzneutralität verlang das Gleichbehandeln von Datenströmen aller Art. Also wenn die Telekom die Bandbreite kürzen will, dann muss sie das für alle Datenströme machen.

0
keinuntertan
4 Jahre her

Nutze ich nicht. Aber danke für die Info! Es geht doch nichts über einen großvolumigen Datentarif von vornherein. Dann kann man sich noch überlegen, Inhalte für Offline-Nutzung auf dem Phone vorab zu speichern. Dann entgeht man manchem Streaming-Problem unterwegs von selbst.

1
granolche
4 Jahre her

Was ist mit Vodafone? Verstoßen sie mit ihren Pässen nicht gegen Netzneutralität?

0

Anzeige


Amazon Deals

Amazon-Deals

IT-Jobs

Die WindowsUnited App

WindowsUnited App

WindowsUnited App - Jetzt als PWA für alle Plattformen

Einfach im Browser oder "zum Startbildschirm hinzufügen" und wie eine App nutzen.
WindowsUnited

© 2020 1United GmbH

Mehr

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Facebook-Gruppe: Der WindowsUnited Newsroom
  • Jobs
  • Sende uns einen Tipp
  • Über Uns

Folge Uns   Blogverzeichnis - Bloggerei.de

No Result
View All Result
  • Home
  • Windows
    • Windows 10
    • Anleitungen
    • Windows Mobile
  • Nokia
  • Surface
  • Reviews
  • Meinung
  • IT-Stellenmarkt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Anmeldung / Registrierung

© 2020 1United GmbH

Welcome Back!

Login to your account below

Forgotten Password? Jetzt registrieren

Erstelle ein Nutzerkonto!

Fülle das Formular aus, um dich zu registrieren

Alle Felder müssen ausgefüllt sein. Log In

Retrieve your password

Please enter your username or email address to reset your password.

Log In
Diese Website verwendet Cookies, um korrekt zu funktionieren und die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dem zu. OK Datenschutzerklärung
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN