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Home Mobilfunk

Verwaltungsgericht Köln: Telekom StreamOn verstößt gegen Netzneutralität

von Tomás Freres
21. November 2018
in Mobilfunk
4
Verwaltungsgericht Köln: Telekom StreamOn verstößt gegen Netzneutralität
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Telekom StreamOn ist ein Angebot, welches auf dem sogenannten Zero-Rating basiert. Mobilfunkkunden des Bonner Unternehmens können in aktuellen MagentaMobil-Tarifen diese Option hinzubuchen. Ist sie gebucht wird der Traffic der teilnehmenden Partner nicht mehr auf das monatliche Inklusivvolumen angerechnet. Es gibt 4 verschiedene StreamOn-Kategorien: Music, Music&Video, Gaming und StreamOn Max.

Bei StreamOn Music sind lediglich die teilnehmenden Musikstreamingdienste Teil des Programms. StreamOn Music&Video verbindet das Ganze noch mit teilnehmenden Videostreamingdiensten wie Netflix oder Youtube und StreamOn Gaming ist die erste und einzige kostenpflichtige Option, welche diverse Spiele von der Anrechnung an das Datenvolumen ausnimmt. StreamOn Max ist ein Sonderfall, denn das bekommen MagentaEins-Kunden kostenfrei, sofern sie einen Mobilfunkvertrag ab MagentaMobil M abgeschlossen haben.

StreamOn verstößt gegen Netzneutralität

Die Bundesnetzagentur hat bereits im Dezember 2017 beschlossen, dass StreamOn in der derzeitigen Form gegen den Grundsatz der Netzneutralität verstößt. Bemängelt wurde, dass StreamOn lediglich innerhalb von Deutschland Gültigkeit hat. Im EU-Ausland werden die Dienste wie gehabt auf das monatliche Datenvolumen angerechnet. Zusätzlich dazu wurde bemängelt, dass bei StreamOn Music&Video die Videostreams auf 1,7 Mbit/s gedrosselt werden. Dies geschieht, um die anfallende Datenmenge gering zu halten, da eine hohe Auflösung auf Mobilgeräten meist sowieso nicht so nötig ist. Auch wurde so die Abgrenzung zu StreamOn Max geschaffen, welches Videostreaming ohne Auflösungsbegrenzung erlaubt. Alle anderen Punkte StreamOns wurden demnach durchgewunken.

„Der Grundsatz der Netzneutralität verpflichte Anbieter von Internetzugangsdiensten, wie die Telekom einer sei, den gesamten Verkehr bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten gleich zu behandeln.“

Die Deutsche Telekom hat eine Beschwerde eingelegt, welche nun vom Verwaltungsgericht Köln kassiert wurde. Das Unternehmen wird in Berufung gehen, allerdings hat dies keinerlei aufschiebende Auswirkung auf die Strafen der Bundesnetzagentur gegen das Verstoßen gegen die Anordnung. Das Gericht folgte hierbei nicht der Argumentation der Telekom, dass die Kunden sich ja freiwillig für die bei StreamOn geltenden Bedingungen entscheiden würden. Die Netzneutralität hängt somit nicht vom Willen der Nutzer ab, sondern gilt ausnahmslos.

Für Kunden ändert sich erstmal nichts

In einem Kommentar des Unternehmens gab der Sprecher an, dass sich für die rund 1,4 Millionen StreamOn-Kunden erst mal nichts ändern werde und die Telekom den Rechtsweg weiter beschreiten will. In letzter Konsequenz wäre StreamOn nicht finanzierbar, sollte beispielsweise die Beschränkung auf das deutsche Staatsgebiet wegfallen, so das Unternehmen.

Contentanbieter können sich freiwillig und kostenfrei für den StreamOn-Dienst anmelden, sofern das Geschäftsmodell und die Inhalte legal sind.

Nutzt ihr StreamOn?


Telekom Young-Tarife: Diese Spiele verbrauchen kein Datenvolumen mehr

Tags: BundesnetzagenturDeutsche TelekomEU-Roamingeuropäische UnionMagentaMusikstreamingNetflixNetzneutralitätPokémon GoRoamingSpotifyStreamingStreamOnTelekomVideostreamingYoutube
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Enner
6 Jahre her

Dann würde, wenn das kommt das es wirklich dagegen verstößt, ja dann auch zb die Vodafone Pässe dagegen verstoßen. Oder eben andere solcher Dienste.

1
Luk
Antwort auf  Enner
6 Jahre her

Nicht unbedingt. Es geht nicht darum das sie das ganze beim Datenvolumen nicht berücksichtigen. Hier kann die Telekom machen was sie will, mit der einen Voraussetzung, das dies auch im EU Ausland gilt. Das ist an sich erstmal EU Recht und hat nichts direkt mit der Netzneutralität zu tuen. Das Problem ist die Reduzierung der Bandbreite bei speziellen Diensten, denn die Netzneutralität verlang das Gleichbehandeln von Datenströmen aller Art. Also wenn die Telekom die Bandbreite kürzen will, dann muss sie das für alle Datenströme machen.

0
keinuntertan
6 Jahre her

Nutze ich nicht. Aber danke für die Info! Es geht doch nichts über einen großvolumigen Datentarif von vornherein. Dann kann man sich noch überlegen, Inhalte für Offline-Nutzung auf dem Phone vorab zu speichern. Dann entgeht man manchem Streaming-Problem unterwegs von selbst.

1
granolche
6 Jahre her

Was ist mit Vodafone? Verstoßen sie mit ihren Pässen nicht gegen Netzneutralität?

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