AGBs zu lesen macht in der Tat keinen Spaß. Die oft sehr kompliziert formulierten Nutzungsbedingungen können in manchen Fällen Kopfschmerzen bereiten und sind für Laien meist schwer verständlich. Juristische Formulierungen und ellenlange Schachtelsätze machen das Verstehen der Serviceverträge zusätzlich zu einem komplizierten Vorgang. Umso “schöner” ist es, dass Microsoft Kunden bald mit einem neuen Servicevertrag für Privatnutzer in Kontakt kommen. Dieser tritt ab dem 30. September 2023 in Kraft und hält einige Änderungen bereit.
Hier könnt Ihr nachfolgend den kompletten Servicevertrag unter die Lupe nehmen:
In der Regel wird empfohlen, dass man sich die AGBs vor der Zustimmung sehr genau durchliest und sich den möglichen Konsequenzen einer solchen Akzeptierung bewusst ist. Wenn man jedoch ehrlich ist, dürften die meisten Menschen nicht viel auf den Inhalt dieser Schriftstücke geben und einfach blind akzeptieren. Dies kann in manchen Fällen nach hinten losgehen, denn wer sich die Mühe macht und Zeit in das Studieren von AGBs investiert, dem wird ab und zu Angst und Bange, welche Befugnisse man den entsprechenden Diensten zuspricht.
Eine wichtige Änderung des Microsoft Servicevertrages besteht darin, dass vor allem das Thema KI integriert wurde. Die Verhaltensregeln legen unter anderem fest, dass es untersagt ist, die KI zu überlisten oder einen Versuch des Jailbreakens zu unternehmen.
In dem Abschnitt “Nutzung der Dienste und Support” gibt es einen vollkommen neuen Absatz zum Thema “Moderation und Durchsetzung”. In diesem Bereich geht es vor allem um die Rechte, unter welchen Umständen der Nutzerzugriff auf das eigene Microsoft-Konto eingeschränkt werden kann.
Weiter gab es eine Umbenennung des Abschnitts “OneDrive” in “Microsoft-Speicher” und für Outlook.com findet man einen neuen Absatz. Dort wird beschrieben, dass Nutzer keine E-Mails mehr senden oder empfangen können, sollte das Speicherlimit überschritten sein.
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