„Wie zum Teufel funktioniert das eigentlich mit der Windows 10 Aktivierung“?
Auch so hätte der Titel lauten können. Denn um den Aktivierungsprozess von Windows 10 ranken sich viele Userfragen. Eigentlich gab es die meisten Fragen auch schon bei den Vorgängerversionen des beliebten Betriebssystems. Einige Faktoren aber, wie beispielsweise das Insider Programm, sind Windows 10 spezifisch und haben für zusätzliche Verwirrung gesorgt.
Microsoft hat sich nun endlich eine offizielle Seite eingerichtet, die auf die meisten Fragen eine Antwort gibt.
Ein Großteil der User hat Windows 10 über das kostenlose Upgrade von Windows 7 oder Windows 8.1 bekommen. Diese Benutzer hatten ein sogenanntes „Digitales Anrecht“, wie die offizielle Bezeichnung aus Redmond lautet.
Prinzipiell ist eine Aktivierung von Windows 10 auf zwei unterschiedlichen Wegen möglich.
- Eingabe eines 25-stelligen Windows 10 Aktivierungsschlüssels
- „Digitales Anrecht“ Upgrade auf Windows 10
Das „Digitale Anrecht“ ist insofern besonders, das es keine Lizenzschlüsseleingabe braucht.
Kriterien für Windows 10 „Digitales Anrecht“ Upgrade:
- Upgrade von einem Windows 7 oder Windows 8.1 Rechner mit gültiger, aktivierter Lizenz.
- Kauf und Aktivierung von Windows 10 aus dem Windows Store.
- Kauf und Aktivierung des Windows 10 Pro Upgrade aus dem Windows Store.
- Windows Insider, die vorher eine gültige Windows Version besessen haben und auf der neusten Insider Build sind (Insider Build Lizenzen verfallen, weswegen ein Upgrade auf die neuste Version in regelmäßigen Abständen fällig ist)
Aktivierung durch Eingabe eines Lizenzschlüssels ist unter folgenden Szenarien notwendig:
- Physikalische Windows 10 Version von einem authorisierten Verkäufer erworben.
- Digitale Windows 10 Version von einem authorisierten Verkäufer erworben.
- Volumenlizenz von Windows 10 oder ein MSDN Abonnement.
- Neues Gerät mit Windows 10 erworben.
Einige Andere Szenarien, die auf der offiziellen Support Seite aufgegriffen werden:
- Aktivierung von Windows 10 nach dem Upgrade von Windows 7 oder 8.1
- Aktivierung von Windows 10 nach Neuinstallation
- Aktivierung einer Windows 10 bei Erstinstallation
- Aktivierung der neusten Windows 10 Insider Preview
- Aktivierung von Windows 10 nach Hardwaretausch
Besonders der letzte Punkt ist interessant. Die Frage „Was passiert mit meinem Windows, wenn ich meine Festplatte, Motherboard, Ram etc. austausche?“, habe ich gefühlte 1000 mal gehört. Sie ist berechtigt (aber auch nicht neu), leider gibt Microsoft auch auf der neuen Supportseite keine detaillierte Auskunft daürber. Lediglich der Tausch des Motherboards wird konkret als problematisch eingestuft – soviel konnten sich die meisten wohl auch von alleine denken. Da nicht kategorisch ausgeschlossen wird, dass auch der Wechsel von anderen Komponenten zu Problemen führen kann, wird diese Frage mich wohl bis ans Ende meiner Tage verfolgen.
Ein großes Mysterium bleibt:
Windows Versionen kommen in 2 verschiedenen Ausführungen: OEM und Retail.
OEM Versionen sind immer an die jeweilige Hardware gebunden auf die sie als erstes installiert wurden, sind somit nicht übertragbar. Das bleibt auch bei Windows 10 so.
Retail Versionen kosten mehr, sind dafür aber auch an keinen spezifischen PC gebunden. Sie sind allerdings immer nur auf einem PC gleichzeitig benutzbar (sprich, man muss die Version auf dem alten PC immer löschen, bevor man sie auf ein neues System installieren kann). Auch das ist bei Windows 10 gleich geblieben.
Hat man eine Retailversion von Windows 7 oder 8.1 muss man leider immer ein Upgrade auf Windows 10 auf dem neuen Rechner machen.
Und genau hier ist das bislang ungeklärte Problem: Windows 10 ist als „Digitales Anrecht“ 1 Jahr lang kostenlos verfügbar – bis zum 29. Juli 2016. Was aber wenn ich mit meiner Retailversion von Windows 7 oder 8.1 nach diesem Datum auf Windows 10 upgraden möchte? Ist sie dann verfallen, obwohl ich das Upgrade auf einem anderen Rechner, innerhalb des Zeitraums, in Anspruch genommen habe? Oder wird bei der ersten kostenlosen Aktivierung ein „Häkchen“ im Profil gesetzt, dass mich auch in Zukunft das Upgrade durchführen lässt?
Wir haben Microsoft diesbezüglich angesprochen und informieren euch sobald es Neuigkeiten gibt.
Konnte die neue Supportseite eure offenen Fragen klären? Habt ihr den Aktivierungsprozess als intransparent befunden? Auf eine tolle Diskussion in den Comments!
„OEM Versionen sind immer an die jeweilige Hardware gebunden auf die sie als erstes installiert wurden, sind somit nicht übertragbar. Das bleibt auch bei Windows 10 so.“ Das ist nicht richtig. In den Lizenzbedingungen, FAQ usw steht, dass es abhängig von dem Kauf ist. Erwirbt man die Windows 7/8.1 (und upgradet dann) oder 10 Version ohne Hardware, dann kann sie übertragen werden. Erwirbt man sie zusammen mit Hardware (vorinstalliert auf dem Laptop z.B.), dann ist sie nicht berechtigt übertragen zu werden. In der Regel ist Punkt 1 nur mit Retail Versionen möglich, Punkt 2 nur mit OEM. In DE ist… Weiterlesen »
Ergänzung:
„Oder wird bei der ersten kostenlosen Aktivierung ein „Häkchen“ im Profil gesetzt, dass mich auch in Zukunft das Upgrade durchführen lässt?“
Welches Profil. Das Upgrade wird nicht mit dem MSA verknüpft. MS hat dafür eine extra Datenbank die über den App Store abgerufen wird, in der die alte Lizenz mit der Hardware ID des ersten Upgrades gespeichert wird.
Die Rechtsprechung in Deutschland legt zwar nahe, dass OEM Versionen übertragbar sind, aber versuche in der realen Welt mal bei einem Fertigrechner das Motherboard auszutauschen und dann nochmal denselben OEM Key zu benutzen…
Du räumst es ja eigentlich schon selbst ein, dass die Handhabung im Endeffekt bei MS liegt, da die Durchsetzung des Gesetzes sehr Lückenhaft ist.
Das ist bei win 7 zb kein problem, einfach ms hotline anrufen installations id eingeben nummer eingeben die der automat ausspuckt und tada win 7 oem ist auf einem anderen rechner aktiviert.