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Verbraucherzentrale klagt gegen Preiserhöhungen bei Netflix

Wer von uns ein Netflix Abo besitzt kennt es, die “Preisanpassungen” seitens Netflix die uns wieder einmal ein paar Euro mehr im Jahr aus der Tasche ziehen. Klar einen Streaming Service zu betreiben, kostet auch eine Menge und schließlich muss Netflix ja auch Gewinne erzielen. Soweit also ist alles im grünen Bereich. Allerdings gibt es da ein kleines Problem, und zwar die Preisanpassungsklausel, dies zumindest behauptet der Verbraucherzentrale Bundesverband in seiner Klage beim Landgericht Berlin.

Preisanpassungsklausel nicht transparent genug

Was ist also diese Preisanpassungsklausel? Mit dieser räumt sich Netflix das Recht ein die Abo-Preise für das Streaming Angebot immer wieder anzupassen, was an sich auch kein Problem darstellt. Allerdings sollte die Preisanpassung an nachvollziehbare Begründungen gekoppelt sein. Und genau dies ist nach dem Urteil des LG Berlin nicht der Fall.

In seiner Klausel schreibt Netflix, dass die Abo-Preise an die Gesamtkosten des Unternehmens gekoppelt sind. Dazu gehören unter anderem Produktions- und Lizenzkosten, Personalkosten, IT-Systeme, Mieten, etc. Steigen diesen Kosten dann kann Netflix aufgrund der Anpassungsklausel diese Kosten in Form einer Preiserhöhung an seine Kunden weitergeben. Eine Konkrete Erklärung wie dies von Statten geht gibt Netflix in der Klausel allerdings nicht. Daher bemängelt die Verbraucherzentrale Bundesverband in seiner Klage genau dieses Fehlen einer Transparenz.

In erster Instanz gab da LG Berlin dieser Einschätzung nun recht. Netflix Kunden müssen nachvollziehen können, ob eine Preisanpassung gerechtfertigt ist. Und dies ist mit der aktuellen Klausel nicht möglich so das LG Berlin.

Auch würde bemängelt das die Anpassungen bisher immer nur in eine Richtung, und zwar nach oben, vorgenommen wurden. Wenn diese aber an die Gesamtkosten gekoppelt sind müssten sie, zumindest theoretisch, auch wieder sinken, wenn die Gesamtkosten weniger werden.  Was bisher allerding noch nie passiert ist.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig und Netflix hat umgehend Berufung eingelegt. Bis zu einem Finalen Urteil wird es also noch eine Weile dauern.

Was Klagen angeht sind Netflix und der Verbraucherzentrale Bundesverband alte Bekannte. Bereits 2017 klagte dieser gegen die Anpassungsklausel, die damals noch gar keine Kriterien für Anpassungen enthalten hatte. Nachdem diese nun enthalten sind, könnte man dies als ein gutes Omen für diesen Prozess betrachten.

Wie seht ihr das, ist die Klage angebracht oder jucken die paar Euros mehr im Jahr eh keinen?


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  • Da Netflix sein Angebot ja tatsächlich stetig erweitert und auch viele Eigenproduktionen hat, finde ich es allgemein gerechtfertigt das auch die Preise entsprechend sind. (Zum Vergleich für eine Staffel einer Serie bezahlt man normalerweise 30€ und mehr)
    Wäre natürlich schön zu wissen wo das Geld hingeht.
    Was mich aber viel mehr stört ist die Netflix App auf Windows (Spotify und Co. sind auch nicht wirklich besser), weil ganz im Ernst, drei Entwickler zu bezahlen kann bei den Einnahmen wohl kein Problem sein.

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veröffentlicht von
arminSt

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