Im Internet macht gerade eine interessante Nachricht zum Thema Vererbung von Videospielen die Runde. Gebt zu – damit habt Ihr Euch auch noch nicht beschäftigt. Umso aufklärender ist nun die Antwort von Valve auf die Anfrage eines Kunden. Dieser wollte sich darüber informieren, ob er die Spiele, welche er über Steam erworben hat, nach einem eventuellen Tod vererben darf. Zunächst mag die Frage merkwürdig klingen, aber so manch ein Gamer weist in seiner Steam-Bibliothek eine Vielzahl an Spielen vor, die entsprechend Geld gekostet haben. Daher ist diese Frage letztlich gar nicht so weit hergeholt. Der Kundendienst hat prompt auf die Anfrage des Users reagiert und hatte enttäuschende Nachrichten zu bieten.
Nach dem Tod ist es nicht möglich, einen Steam-Account an andere Personen weiterzugeben
Es mag erst einmal logisch erscheinen, dass Steam-Nutzer die Chance haben, etwa via Testament festzulegen, dass ihre Erben die Inhalte von ihrem Account übernehmen können. Immerhin haben die Spiele Geld gekostet und wer seine Zeit leidenschaftlich gerne damit verbringt, Videogames zu spielen, der dürfte über den Zeitraum von Jahren ein kleines Vermögen an Steam-Inhalten angehäuft haben. Die Nutzerrichtlinien von Steam sprechen jedoch Bände.
Dort heißt es nämlich, dass Nutzer von einem Steam-Konto nicht das Recht haben, ihr Passwort oder das Konto als solches an dritte Personen offenlegen, weitergeben oder es gar anderen Menschen gestatten dürfen, Passwort sowie Konto zu verwenden. Sprich: Stirbt man, hat man kein Recht, das Steam-Konto und dessen Inhalte an eine andere Person zu vererben. So weit die Nutzerrichtlinien.
Jetzt kommt das große ABER – Valve hat zugesagt, dass man durchaus dazu bereit sei, von Fall zu Fall zu unterscheiden und gegebenenfalls prüfe, ob eine Vererbung des Steam-Accounts möglich ist. Sollte also ein unglücklicher Todesfall eintreten, ist Valve gesprächsbereit und es könnte letztlich doch eine Chance geben, an die Inhalte des Nutzerkontos zu kommen – auch wenn dies nach dem Verlust eines Menschen zunächst sicherlich nicht die allerhöchste Priorität hat.
Meine Kinder haben schon lange Login und passwort und das sollte nicht erlaubt sein. Die spinnen die von Valve
So weit aber gegen EU Recht. Es gab schon erfolgreiche Klagen z.B. gegen Facebook.
Meine Daten sind mein Eigentum und die darf ich geben, wem ich will.
Lediglich die Nutzung durch Dritte darf untersagt werden. Das gilt aber nicht mehr im Erbfall. Denn nach deutschem Recht im besonderen, aber auch EU Recht im generellen, ist es juristisch dann keine 3. Person, sondern so zu werten, als würde der Verstorbene sich selber einloggen.
Gilt aber nur, wenn das Erbe angenommen wird.