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Threema: Sieg vor Schweizer Bundesgericht gegen Überwachung

Vorratsdatensammlung? Nutzer identifizieren? Nicht bei Threema.

von Tom
18. Mai 2021
in Featured, News
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Threema: Sieg vor Schweizer Bundesgericht gegen Überwachung
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Threema ist eine bereits 2012 gegründete Firma, welche es sich zum Ziel gesetzt hat, Daten der Nutzer zu verschlüsseln und auf eine sichere End-zu-End-Kommunikation zu setzen, statt mit Nutzerdaten Geld zu verdienen (wie WhatsApp das tut). Anders, als bei WhatsApp, Signal, Telegram und anderen Messengern, braucht Threema keine Handynummer für die Registrierung. Auch keine E-Mailadresse. Wer will, kann den Messenger also ohne rückverfolgbare Identifikation nutzen – und das störte viele Menschen, vorzugsweise in Behörden und in der Schweiz. Vor Gericht hatten sie nun aber keine Chance.

Konkret geht es darum, dass die Schweizer Bevölkerung vor einigen Jahren einem strengeren Gesetz zugunsten der so genannten Vorratsdatenspeicherung zugestimmt hatte. So müssen Provider, wie z.B. Mobilfunkkonzerne, sämtliche Nachrichten und Kommunikationen der Nutzer für sechs Monate vorrätig speichern, bevor diese wieder gelöscht werden darf. Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) war der Ansicht, dass auch Threema sich diesem Gesetz fügen müsse, weil es ein so genannter „Fernmeldedienstanbieter“ im Sinne des BÜPF (Bundesgesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) sei, der zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sei. Damit wäre Threema einem Anbieter wie der Swisscom oder Sunrise (Mobilfunkanbieter in der Schweiz) gleichgestellt worden. Dagegen hat sich Threema nun erfolgreich gewehrt.

Anders sehen das nämlich auch die unabhängigen Gerichte, die sich bereits mit dem Fall beschäftigen mussten. Denn Das Bundesgericht ist bereits die zweite – und in der Schweiz höchste Instanz, welches zugunsten von Threema entschieden hatte und die Klage vom EJPD ablehnte. Threema sei kein Fernmeldedienstanbieter, sondern ein „Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste“.

Was hätte ein Sieg fürs EJPD bedeutet?

Nun, ganz einfach. Die Nutzer wären nicht mehr anonym auf der Plattform unterwegs. Threema wäre gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, die Nutzerinnen und Nutzer mit so genannten „geeigneten Mitteln“ (wurde nicht näher erläutert) zu identifizieren und eine Vorratsdatenspeicherung zu betreiben. Die Anonymität wäre damit zerstört worden und Nutzer wären dadurch weniger geschützt.

Das EJPD begründet seine Ansicht übrigens auch damit, dass Kriminelle die Plattform so anonym für ihre Handlungen nutzen können und man hier einen Riegel schieben müsse. Ähnliches wird auch in anderen Ländern (z.B. Deutschland) bereits diskutiert.

«Zugriff auf Nutzerdaten endgültig gescheitert»

Threema Schreibt dazu in einer Medienmitteilung:

«Der Versuch der Behörden, ihren Einflussbereich erheblich auszuweiten, um Zugriff auf noch mehr Nutzerdaten zu erhalten, ist somit endgültig gescheitert. Dass kein Präzedenzfall zulasten der Privatsphäre geschaffen wurde, ist nicht nur für Internetnutzer beruhigend, sondern auch erfreulich für hiesige Online-Dienste, welche andernfalls mit erheblichem administrativem Mehraufwand und grossen Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Mitbewerbern konfrontiert gewesen wären.»

Die schriftliche Begründung zum Urteil hat das Bundesgericht noch nicht veröffentlicht. Watson.ch veröffentlichte das Statement der Richter aber bereits vorab. Wörtlich heisst es dort:

«Würde allein die Einspeisung von Informationen in eine bestehende Leitungs- oder Funkinfrastruktur für eine Qualifikation als Fernmeldedienstanbieterin genügen, gäbe es zudem faktisch kaum mehr nicht als Fernmeldedienstangebote zu betrachtende Dienste, welche sich auf Fernmeldedienste stützen und eine Einweg- oder Mehrwegkommunikation ermöglichen.»

Sichere Messenger haben stark an Bedeutung gewonnen

Nicht zuletzt wegen den ganzen Skandalen rund um veröffentliche Benutzerdaten von Facebook und WhatsApp mit den neuen AGBs, gewinnen sichere Messenger wie Signal und Threema extrem an Bedeutung. Aber gerade die letzten Monate und ihre Ereignisse haben das Bedürfnis nach sicheren Messengern auf ein neues Level gehievt. Wer sicher und komplett verschlüsselt kommunizieren will, der nutzt entweder Signal, wo die Telefonnummer für die Registrierung verwendet wird, oder Threema, wo das Ganze noch einmal eine Spur anonymer passiert. Der Unterschied liegt auch im Preis. Signal ist eine Non-Profitorganisation und kostet nichts in der Anschaffung, während Threema einmalig ein paar Franken oder Euro kostet. Das Geld ist die App aber allemal wert.

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Quelle

Tags: AndroidDatenschutziOSMessengerPrivatsphäreSignalThreemaÜberwachungWhatsApp
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