Habt Ihr schon mal von dem Begriff „Shill Bidding“ gehört? Wenn ja, dann beschäftigt Ihr Euch wahrscheinlich regelmäßig mit Versteigerungsportalen wie eBay. Dort hat man in der heutigen Zeit die Möglichkeit, so ziemlich alles zu erwerben. Durch das System einer Online-Versteigerung ist es möglich, wahre Schnäppchen zu machen, wenn die entsprechende Konkurrenz bei der Auktion ausbleibt. Jedoch gibt es immer mehr Verkäufer/innen, die via „Shill Bidding“ dafür sorgen, dass die Preise für eigene angebotenen Produkte nach oben getrieben werden. Dies kann zwei Ziele verfolgen.
- Die Verkäufer/innen möchten mehr Geld erzielen und legen daher einen Zweitaccount an oder bitten Freunde/innen, Angebote abzugeben, damit fremde Drittpersonen erneut bieten und in der Folge mehr zahlen müssen.
- Der aktuelle Verkaufspreis ist den Verkaufs-Personen nicht hoch genug und so werden ähnliche Angebote von einem Zweitaccount oder befreundeten Menschen abgegeben, um dafür zu sorgen, dass der Verkauf quasi nicht stattfindet, da man selbst den Zuschlag für den Deal erhält.
Wie test.de berichtet, können eBay Nutzer/innen, die auf diese Weise um einen Kauf gebracht werden, schon jetzt, aber auch in der Zukunft möglicherweise nennenswerte Schadensersatzansprüche stellen. Wer solche Fälle feststellt, soll neben der entsprechenden Auktionsplattform auch die Strafverfolgungsbehörden kontaktieren und dagegen vorgehen. Für Personen, die sich aktiv am „Shill Bidding“ beteiligen, kann es aber nicht nur wegen möglicher Schadensersatzansprüche teuer werden. Eine Sperrung des Accounts könnte ebenfalls die Folge sein.
Anbieter wie eBay und Co. sprechen sich in der Regel für ehrliche und saubere Auktionen aus. Entsprechend ist es strikt verboten, auf eigene Verkäufe zu bieten und auch das Miteinbeziehen von befreundeten Personen in die Auktion, um den Preis nach oben zu treiben oder einen Kauf einer Drittperson zu vermeiden ist nicht erlaubt.