Der Rechtsexperte FH-Prof. Mag. Dr. Peter Burgstaller hat auf Futurezone.at seine Meinung zur legalen Nutzung des Messengers WhatsApp veröffentlicht. Kernaussage:
Die legale Nutzung von WhatsApp ist in der EU de facto nicht möglich.
Grund sind die AGB des Messengers, der mittlerweile zu Facebook gehört. Problematisch sei der Firmensitz von WhatsApp, denn die Firma hat nur in den USA einen Firmensitz, aber keinen in der EU.
Wer den Messenger nutzt, stimmt der Weitergabe aller Kontaktdaten aus dem Adressbuch zu. Ungefragt werden alle Namen und Telefonnummern auf den Firmenserver in den USA hochgeladen. Die Nummern werden abgeglichen und geprüft ob diese Nummern mit einem Messenger Client genutzt wird.
Nach dem das Safe Harbor Abkommen (Datenaustausch zwischen USA und EU) ungültig ist, müsste jeder einzelne Nutzer einen Vertrag mit WhatsApp abschließen. Dieser wiederum müsste dann von der nationalen Datenschutzbehörde genehmigt werden.
Denn: Es gilt US-Vertragsrecht, aber EU-Datenschutzrecht. Mit der Nutzung des Messengers gewährt man aber Zugriff auf Daten von Dritten.
Und da liegt eines der Hauptprobleme: Hat wirklich jeder Nutzer jeden Kontakt aus dem Adressbuch, der kein WhatsApp nutzt, gefragt, ob dessen Daten weitergegeben werden dürfen?
Desweiteren ist WhatsApp nur für den privaten Gebrauch rechtens, eine geschäftliche Nutzung ist untersagt.
Es ist klar festgehalten, dass nur “personal use” erlaubt ist. Lehrer, die Schülern Hausübungen schicken sowie Firmen, Vereine und Medienhäuser die WhatsApp verwenden, verletzen alleine deswegen die Nutzungsbedingungen.
WhatsApp könnte Lizenzgebühren von großen Firmen verlangen und bei Ablehnung des Angebots mit Klagen drohen. Auch Konkurrenten der betroffenen Unternehmen könnten klagen, wegen unlauterem Wettbewerb durch Verwendung eines illegalen Dienstes im geschäftlichen Verkehr.
In beiden Fällen kann geklagt werden.
Zur persönlichen und nicht geschäftlichen Nutzung werden sich aber wohl bald die AGBs des Messengers ändern, da Facebook und WhatsApp nun vermehrt im Enterprise Bereich vorstoßen wollen und dadurch die eigenen Dienste monetarisieren wollen. Wünschenswert wäre dann auch eine Lokalisierung der AGBs in Deutsch, denn bisher wird nur die App selbst übersetzt.
Andere Rechtsexperten wie Rechtsanwalt Martin Steiger aus der Schweiz widersprechen vehement. Die Ansichten von Burgstaller seien weltfremd.
Wie bewertet die Community den Einsatz von Whatsapp?
Zum Abschlusssatz: Deswegen im Volksmund auch „Rechtsverdreher“ genannt ?
Ich bezweifle, dass bei 1 Milliarde Nutzern u. mehr der Kontakte-Abgleich zum Problem wird, selbst in meinen Kontakten nutzen ca. 200 den Dienst u. der Rest muß es ja nicht! Bei der Synchronisation mit den Cloud-Diensten OneDrive, GoogleDrive u. iCloud werden die Daten schließlich auch im Ausland gespeichert u. ich bin zigfach mit meinen Kontaktdaten da ebenfalls gespeichert, je nachdem, was meine Kontakte nutzen… und keiner hat mich gefragt… vielmehr gebe ich doch meine Einwilligung, wenn ich jemandem meine Kontaktdaten freiwillig weitergebe! So ist das halt im Cloud-Zeitalter, auch wenn das Nachteile hat, so mag ich die Vorteile nicht mehr… Weiterlesen »
Ne stopp… Ich kann zu dem zeitpunkt wo ich dich auf der strasse treffe und dir meine telefonnr gebe keine sinnvolle einverstaendniserklaerung fuer alle dienste, die du jemals in deinem leben verwenden wirst geben. Es waere schon schwer eine fuer deine bis dato verwendeten apps zu geben. Rechtlich ist das problematisch. Es muesste wenigstens so laufen, dass du von whatsapp nochmal gefragt wirst, ob es ok ist wenn sie deine daten verwenden u zwar bevor sie sie absenden und irgendwas damit machen. Das waere auch schon ein kompromiss. Das hat auch nichts mit der cloud zu tun oder dem cloudzeitalter.… Weiterlesen »
Das mag ja sein, aber WhatsApp wird nicht fragen u. darin liegt das eigentliche Problem, denn dann könnte man jegliche Nutzung außerhalb der Kontakte, die sich selbst schon für ein Account bei WhatsApp entschieden haben, ablehnen…
Und jegliche Datenlagerung außerhalb des heimischen Rechners oder Smartphone-Speichers hat irgendwas problematisches, erst recht die noch weitreichendere Datensammelwut von Google & Co.
Du verstehst etwas falsch. Nicht WhatsApp muss fragen… wenn DU WhatsApp nutzen willst, musst Du alle deine Kontakte fragen, ob sie damit einverstanden sind bzw. genauer damit, dass durch die Nutzung die Daten an WA weitergegeben wird. Widerspricht jemand, musst Du seine Kontaktdaten VOR der Nutzung löschen, damit sie erst gar nicht an WA gesendet werden. Das gleiche gilt dann für alle neuen Kontakte. Bevor Du deren Daten speicherst, müsstest Du sie über WA informieren und das Einverständnis einholen. Das nicht zu tun ist definitiv ein Verstoß gegen das EU Datenschutzrecht. Allerdings wird dadurch die Nutzung von WA nicht per… Weiterlesen »
Gegen welche Vorschrift sollte der private Nutzer da bitte verstoßen? Und wenn es so wäre, wieso wäre die Nutzung von WhatsApp dann weiterhin erlaubt, obwohl eine essentielle Funktion nicht rechtskonform nutzbar wäre (was ich nebenbei bemerkt für abwegig halte)?
Da gebe ich Dir vollkommen recht. Ich liebe WhatsApp. Die meisten meiner Kontakte nutzen es. Und wer das nicht möchte, der braucht sich ja nicht zu registrieren und bei Kontaktanfragen eben einfach nur ablehnen.
Datenschutzrechtlich hat Herr Burgstaller leider Recht! Sollten gescannte Handykontakte von WhatsApp/ Facebook genutzt werden für Werbezwecke, stellt dies einen Verstoss gegen geltendes (deutsches) Datenschutzrecht dar…
Ist uns da jetzt vielleicht noch ein weiterer Max Schrems herangewachsen? Vollkommen entbehrlich ein solch anmaßend einseitiges Gezeter gegen den einen oder anderen Dienst den man sich da je nach eigener Vorliebe herauspickt, während man andere wiederum scheinbar grundlos ganz ungeschoren davonkommen lässt… (warum wohl…? 😉 Die mit Spezialaufträgen ausgestatteten und bestens honorierten Lobbyisten der diversen US-Unternehmen arbeiten da natürlich mit allen nur erdenklichen Mitteln (Anschwärzen im Ausland inklusive), um der Konkurrenz Steine in den Weg zu legen… Solche datenschutzrechtlich begründete Kritik ist nicht nur weltfremd und realitätsfern, sondern dient darüber hinaus auch noch meist der Profilierungssucht der jeweiligen „Kritiker“…
Da ist nichts weltfremd oder realitätsfern. Dies Verhalten von WA verstößt eindeutig gegen das geltende EU-Datenschutzrecht.
Natürlich kann man darüber diskutieren, ob das Datenschutzrecht hier so ok ist oder man es ggf. überarbeiten müsste.
Genauso ist es auch richtig, dass es weitere Dienste gibt, die das gleiche tun.
Wichtig ist aber der Aspekt, dass es eben keinen WA Firmensitz und/oder Server in der EU gibt. Gäbe es diese, wäre das ganze automatisch legal!
Wo bleibt der Link zur App im Store? Haha
Egal, man nutzt ihn oder nicht. Was ist mit den anderen Anbietern allen? Stimmt da alles. Ich möchte sehen was rauskommt, wenn man Wa deswegen jetzt in der EU abschaltet.
Letztlich verstößt die GEZ auch gegen das (in Deutschland) geltende Datenschutzgesetz, denn sie bekommen ihre „Kundendaten“ direkt vom Passamt zugesandt.
Und das ist gesetzlich geregelt und damit vollständig rechtskonform. Nur wenn es keine gesetzliche Grundlage gibt, benötigt man eine Zustimmung.
Zu aller erst. Die GEZ gibt es nicht mehr! Sie wurde ersetzt durch den Rundfunkgebührenservice. Und nein, dieser ist weder juristisch, noch formal das selbe wie die GEZ. Allerdings ist der Rundfunkgebührenservice der Rechtsnachfolger der GEZ… man könnte sagen, der Erbe der GEZ. Und da verstößt nichts. Denn der Rundfunkservice erhält nur die Daten, die JEDER Mensch auf der Welt beim Bürgeramt selber erfragen kann. Diese Daten unterliegen nämlich KEINEM besonderen Schutz. Ganz im Gegenteil, die Melderegister sind OFFENE Register. Um Missbrauch zu verhindern, erheben die meisten Bürgerämter für die Erteilung der Auskunft lediglich eine geringe Gebühr, zumindest wenn diese… Weiterlesen »
Entschuldigung, aber das ist so barer Unfug. Es gibt KEIN öffentliches Register in der Weise, dass eine Privatperson sich eine Liste aller oder bestimmter Einwohner geben lassen könnte. Du kannst, wenn Du den Namen und weitere Daten (i.d.R. mindestens Geburtsdatum ODER Geburtsort) einer Person kennst und ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kannst, gegen Gebühr das Melderegister für diesen einen Fall abfragen, z.B. wenn Du die Anschrift eines Schuldners brauchst. Dass der Beitragsservice einmalig abgleichen durfte und nun über Aus- und Zuzüge informiert wird, ergibt sich vollständig aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, da ist mitnichten lediglich die Gebührenfrage geregelt. Die Aussagen zur Rechtsnachfolge… Weiterlesen »
Das problem bist du selbst eigentlich nicht finde ich. Wenn ich whatsapp runterlade un verwende geht das schon klar. Schwierig ist eher, dass die daten von nichtnutzern ebenfalls uebermittelt werden. Die muessen dann wirklich geloescht bzw. verworfen werden wenn sie nicht schon whatsapp verwenden. Hoffen wir mal, dass das auch passiert.
Falsch. Nicht WhatsApp muss aussortieren, sondern DU musst das. DU musst deine Kontakte fragen ob es ok ist, dass die Daten an WA gesendet werden und DU haftest dafür, nicht WA!
Und das ist das Problem an der Sache.
Tut mir leid, das ist überhaupt kein Problem an der Sache. Worauf stützt Du Deine kecke Behauptung, dass ein privater Nutzer seine Kontakte fragen müsste? Und dann gleich mit Haftung, hui. Da hätte ich doch gerne mal die Rechtsgrundlage gesehen. Der Betrieb dergestalt seitens WhatsApp/Facebook ist fragwürdig, die Nutzung ist weitgehend unproblematisch. In der Datenschutz-Community löst die amateurhafte Analyse von Burgstaller weitgehend nur Kopfschütteln aus.
Das ist das Problem: Telegram zu wenig Leute, Threema noch weniger, Skype (App) gefällt mir von Update zu Update auch richtig gut, aber auch da -> zu wenig Leute. Alternativen gibt’s genug, nur zu wenig die es nutzen.
Naja man muss sagen… so wenig Nutzer hat Skype nicht, aber primär auf dem Desktop. Mobile ist einfach das Problem, dass es viel Ressourcen braucht und daher auf allen Low End und den meisten Mittelklassegeräten nicht läuft.
Skype läuft im Hintergrund und nutzt auf meinem 950 wirklich wenig Ressourcen. Das Schöne ist, dass die Messages auch in kompletter Funktion (eigene Smileys, Anhänge aller Art, Fotos, Videos, Sprachnachrichten, etc.) via der MS eigenen Nachrichten SMS App gesendet und empfangen werden können. D.h. ich muss die Skype Mobile App nicht mal öffnen. Das ist echt cool … aber bei mir zu wenig Leute. Skype Funktion hat alles und macht es besser, als manch anderer Messenger, finde ich. Müsste mehr forciert werden.
Eine schöne und verständliche Replik, warum beides im Prinzip Quatsch ist (Kurzform: Wer für die private Nutzung Daten verwendet, unterliegt nicht den Bundesdatenschutzgesetz und mit „personal use“ ist gemeint, dass ich nicht den WhatsApp-Account von jemand anderem benutzen darf und der mir das nicht erlauben darf): https://youtu.be/hoLy1xy0nrk
Ich stimme dem Artikel voll zu! Ich ärger mich wirklich uber Leute die Whatsapp nutzen und damit meine Kontaktdaten ungefragt weitergeben. Ich möchte das nicht. Und über meine Daten würde ich schon gern selbst bestimmen! Ich hoffe da wird ein Riegel vorgeschoben. Bei Skype wird z.B. das Adressbuch nicht zwangsweise ausgelesen.
Sorry, ist nicht böse gemeint, aber als passionierter Datenschützer und Datenschutzbeauftragter muss ich bei dieser Aussage immer ein wenig schmunzeln. Millionen Deutsche syncen Ihre Adressbücher über iCloud (Apple), Gmail (Google), Outlook.com (Microsoft) u.a., sodass de facto auf amerikanischen Servern mittlerweile ein hochgradig akkurates Einwohnermeldeverzeichnis der deutschen Bevölkerung vorliegen dürfte, je nach „Erfassungswut“ der Nutzer mit Details wie Partner und Hochzeitstag. Aber in Deutschland fragen wir dann nur entsetzt, wenn das böse WhatsApp die Mobilfunknummern abgleicht, wofür es sogar eine vernünftige Begründung gibt (weshalb die Interessensabwägung keinesfalls einseitig contra WA ausgeht).