Bundesnetzagentur prüft Kinderspielzeug
Die Bundesnetzagentur hat die Puppe Cayla verboten. Sie geht gegen „unerlaubte funkfähige Sendeanlagen“ in Kinderspielzeug vor und hat bereits erste Exemplare vom Markt genommen.
Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrofone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Das gilt auch und gerade für Kinderspielzeug“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Für ein Verbot müssen aber immer die Voraussetzungen des § 90 TKG erfüllt sein. Diese sehen vor, dass Gegenstände ihrer Form nach ein anderes Objekt vortäuschen oder als Gegenstände des täglichen Gebrauchs „verkleidet“ sein, doch im Grunde in ihrer Funktionsweise dafür geeignet sein müssen, als heimliches Abhörgerät zu fungieren.
Die Puppe enthält mindestens ein Mikrofon, einen Lautsprecher und ein Bluetooth-Modul. Dieses muss mit einem Handy bzw. mit einer App darauf verbunden werden. Ist das geschehen, kann die Puppe, ganz wie Alexa oder Cortana, nach Informationen im Internet suchen. Angeblich soll sie auch Werbung verbreiten, so findet sie Disney-Filme wohl ganz toll.
Es ist nicht nur die Herstellung, die Einfuhr und der Vertrieb solcher Geräte verboten, sondern auch der Besitz. Im Falle von Cayla beschränkt sich die Behörde aber auf den Nachweis der Vernichtung.
Keinesfalls sollten Käufer aber die Gegenstände an ihren Verkäufer zurücksenden, vielmehr sollten sie diese selbst vernichten.
Damit entsteht den Käufern der Puppe ein direkter finanzieller Schaden – sie bekommen den Kaufpreis nicht zurück erstattet. Auch ein Aufkleber – eine Enttarnungsmöglichkeit – hilft hier nicht weiter:
Auf der Grundlage von § 90 Abs. 1 TKG ist es auch nicht möglich, Sendeanlagen durch das Anbringen von Warnhinweisen auf die versteckte Kamera oder das versteckte Abhörgerät zu legalisieren.
Mögliche Gründe für das Verbot
Anscheinend liegt also hier die „Gefahr“ darin, dass man der Puppe nicht ansieht, dass sie mit dem Internet verbunden ist – in diesem Fall direkt mit dem Hersteller, das lässt sich auch nicht ausschalten. Mal jetzt ganz dumm gefragt: Sieht man das einem Lautsprecher auch an? Man weiß es oder weiß es nicht.
Oder liegt die Gefahr darin, dass die Privatsphäre der Menschen gefährdet wird? Nun, das ist bei Siri, Alexa, Google, Pixel, Cortana – und wie sie alle heißen – auch nicht anders.
Oder liegt die Gefahr daran, dass Cayla ein Spielzeug ist? Grundsätzlich sei jegliches Spielzeug, das funkfähig und zur heimlichen Bild- oder Tonaufnahme geeignet sei, in Deutschland verboten, betonte die Behörde. Wo ist dann der Unterschied zwischen einem Smartphone und Cayla? Auch ein Smartphone kann ein Spielzeug sein…
Kameras und Sicherheitsempfinden
Als die ersten Kameras in Laptops eingebaut wurden, fanden auch die ersten passenden Pflaster ein neues „Zuhause“. Auch heute noch haben viele Laptops abgeklebte Kameras, obwohl der Betrieb der Kamera durch eine LED signalisiert wird, sie somit nicht unbemerkt laufen kann. Abgeklebte Mikrophone habe ich noch nicht gesehen…
Im öffentlichen Leben wünschen sich viele Leute Kameraüberwachung, weil sie damit eine – vermeintliche – Sicherheit verbinden, obwohl die Polizei trotzdem erst nach der Missetat überhaupt erst vor Ort sein könnte…
Die Menschen scheinen recht uneinig zu sein, was ihr Sicherheitsempfinden angeht. Ist damit dann die Bundesnetzagentur der letzte Wächter unserer Privatsphäre? Oder ist die Annahme, dass ein Spionagegerät sich durch Vortäuschen einer anderen Funktion auszeichnet, heutzutage nicht mehr aktuell? Schließlich könnten auch Handys, Lautsprecher wie Alexa, und die Laptops mithören. Bei Babyfonen möchte man genau das. Bei WLAN-Kameras auch. Wo fängt Spionage an, wo hört sie auf? Bei der Sichtbarkeit, der Erkennbarkeit der Überwachungsmöglichkeit? Kann nicht auch ein offensichtlich zur Überwachung gedachtes Gerät zur Spionage genutzt werden?
Was meint Ihr dazu? Schreibt es uns in die Kommentare.
Dies ist ein Meinungsbeitrag. Die Meinung des Autors spiegelt nicht notwendigerweise die Ansichten von WindowsUnited oder anderer Mitarbeiter wider.
Quelle: MyFriendCayla.de, Bundesnetzagentur
Der Autor hat die Autos vergessen, immer mehr mit Sprachsteuerung ausgestattet sind. Die verarbeitung erfolgt auch hier meist im externen Rechenzentrum. Wer einen neuen BMW 5er kaufen will, sollte vorher unbedingt die Nutzungsbedingungen im Bereich Datenverarbeitung und übermittlung aufmerksam lesen. Im Prinzip nimmt sich BMW alle Rechte an allen Daten und umgeht damit den Datenschutz. Nach dem Motto die Daten gehören uns!
Danke sehr. Da hast Du absolut Recht!
Falsch. Rechte an den Daten können alleine durch Nutzungsbedingungen nicht rechtswirksam übertragen werden, es sei denn das wurde separat vereinbart, also nicht nur im Kleingedruckten!
Das haben Gerichte breites grundsätzlich als unwirksam erklärt auf Grundlagen von Klagen gegen Facebook!
Nach DE Recht bleiben die Rechte beim Nutzer, es sei denn es gibt eine gesonderte Vereinbarung dazu (bei FB z.B. gibt es die nicht).
Ich denke ein Punkt ist, dass es ein Spielzeug für sehr junge Kinder ist, die die Ausmaße einfach nicht einschätzen können. Ist eine schwierige Frage, vom Gefühl her würde ich meinen Kindern so eine Puppe nicht schenken wollen, den Einsatz von Alexa (die ja auch alle Anwesenden abhört) könnte ich mir schon eher vorstellen… Nicht gerade sehr konsequent von mir:D
In der letzten Folge von „Shark Tank“ (das ist die US Version von Höhle der Löwen) war auch ein Stofftier, das Nachrichten aufnehmen und übers Internet versenden kann. Und die Erfinderin meinte, dass Amazon schon darin investiert hat mit dem Gedanken, das evtl. irgendwann mit ihrem „Echo“ System zu verbinden. Amazon scheint also durchaus gezielt an die Kinder rankommen zu wollen.
Was ein dämliches Urteil! Dann müssten Amazon Echo und dieses Raumduft-Spender-Ähnliches-Dingens von Google auch umgehend zerstört werden.
Die können gerne eine Warnung aussprechen und als Verbraucherschützer agieren, aber ein Verbot?
Beim, denn es geht drin, dass das Aussehen ändert Funktionen vortäuscht (hier Spielzeug) um ändert in Wirklichkeit zu überwachen. So etwas ist grundsätzlich verboten!
Und die Bundesnetzagentur ist in der Sache die höchste Instanz. Klar verbieten sie, wenn Produkte gegen deren Auflagen verstoßen!
Echo und Co. sind Ok, da sie nicht vortäuschen etwas anderes mit willst anderen Funktion zu sein… z.B. eine Blumenvase. Dann wären sie auch illegal.
Eigene Beiträge vor dem Senden Korrektur zu lesen, ist ebenfalls ok. 😉
Inhaltlich weiß ich, was Du sagen willst, aber von den Wörtern her wird es einem etwas schwer gemacht, das auch so zu lesen.
Nun ja. Also ich finde das Verbot ist ein richtiger Schritt. Weil es nun mal den Anschein macht es wäre eine Puppe. Beim Tablet usw. sieht man es dem „technischem“ Gerät schon eher an das es sowas kann. Wobei ein Tablet usw. auch meiner Meinung nach kein Spielzeug sein sollte. Aber es gehört mittlerweile dazu, dazu muss man klare Regeln finden. So eine Puppe gaukelt halt ein Spielzeug vor. Man weiß natürlich auch nicht inwiefern ein Smart TV oder andere Smarthome Gegenstände uns überwachen. Aber bei den Kindern sollte man eben härter durchgreifen da die das noch nicht verstehen.
Erstmal danke für den guten Bericht und die Überlegungen zu geltenden Recht und der Auslegungen. Man sieht daran aber auch, wie leichtfertig und gutgläubig Eltern damit umgehen – und das leider immer wieder! Ich denke an die vielen BabyPhones, die zwar in erster Linie der Überwachung von Babys und Kleinkindern dienen. „Tolle Sache“ … nur, dass der Nachbar mithören kann – und eben nicht nur Babygebrabbel, sondern auch persönliche und intime Dinge der Eltern. Dazu braucht man nur einen billigen Scanner. (In den 80er und anfang der 90er Jahre hatten die Dinger sogar noch eine Sendeleistung fast so hoch wie… Weiterlesen »
Alexa geht ja auch völlig ohne die „Hardware“.
http://stadt-bremerhaven.de/echosim-amazon-echo-kann-nun-auch-im-browser-ausprobiert-werden/
Genau wie Gogle Now auch auf verschiedenen Plattformen läuft (Selbst eine kleine Smartwatch kann Spracherkennung/steuerung)…entscheidend ist nur die Verbindung ins Internet.
D.h. die Hardware ist austauschbar…das kann auch eine Puppe sein.
Alexa bestellt ja auch einfach Puppenhäuser, nur weil ein kleines Kind davon gesprochen hat. Ok, jetzt wahrscheinlich zwar nimmer, aber dennoch müsste das doch Beweis gewesen sein, wie unberechenbar dies alles noch ist.
Und wenn sowas mit kleinen Kindern interagiert, dann finde ich das doch recht gruselig..
Wer will denn alleine schon ausschließen das das nicht irgendeiner im Hintergrund Unfug treibt?
Weiter unten hat schon jemand Chucky erwähnt. Ja, da kommen Erinnerungen aus der Jugend wieder hoch. Ich fand zumindest Chucky unheimlich, auch wenn der Film unfreiwillig komisch war 😉
Ich kann schon verstehen, dass man mittlerweile hier und da die Evolutionstheorie in Frage stellt. Mag ja sein, dass die bis ins frühe 20. Jahrhundert noch Geltung hatte,. aber heutzutage scheint gefühlt die hälfte der Menschheit ohne Assistenssysteme bis hin zu Ampeln, die für Smombies im Boden eingelassen werden und Bevormundung, wie solche Verbote, nicht mehr überlebensfähig zu sein. Den gesunden Menschenverstand förden solche verhaltensweisen zumindest nicht. Ich meine, so eine Puppe paired sich ja nicht von selbst mit dem Telefon. Dazu muss ja zunächst irgend jemand, der hoffentlich bei vollem Verstand ist, zumindest die Kopplung durchführen. Da könnte man… Weiterlesen »
Da kommt mir ganz spontan CSI Cyber S2E01 #Russell #Einbrüche (Why-Fi) in den Sinn. Ist zwar etwas übertrieben dargestellt, aber es geht in diese Richtung.
Aus meiner Sicht habe solch Dinge nichts in einem Kinderzimmer zu suchen.
Natürlich soll und darf mein Kind sich mit Technologie und Fortschritt befassen, aber hier ist für mich eindeutig die Grenze überschritten und ich finde das Urteil gut.
Dem ist nichts hinzuzufügen!
Ob Chucky damals auch Internetfähig war? 😈
Irgendwie finde ich die puppe ohnehin etwas unheimlich xD
Kleiner Einwand: Es ist durchaus möglich, die Kamera so anzusteuern, dass die LED nicht sichtbar aufleuchtet, und das unabhängig davon, wie die LED elektrotechnisch verbaut ist. Man muss „lediglich“ hardwarenah an die Kamera herankommen und Bilder so getaktet aufnehmen, dass die Aufnahmezeit und damit Leuchtdauer der LED kürzer sind als für das menschliche Auge wahrnehmbar. Das nennt sich Pulsweiten-Modulation. Et voila, Kamerazugriff ohne sichtbar leuchtende LED 🙂 Mit genügend technischem Know-How lassen sich selbst ausgeschaltete Systeme für so etwas aktivieren. Warum kleben wohl Mark Zuckerberg und FBI-Direktor James Comey ihre Kameras ab? 😉 Edit: Mikrofone abkleben würde übrigens wenig Sinn… Weiterlesen »
Soweit ich weiß, ist das aber nicht mit jeder Kamera möglich. Bzw. die Bilder sind sehr schlecht.
Das kann ich mir gut vorstellen – alleine die Belichtungszeit dürfte katastrophal klein sein. Der Klang bei Tonaufnahmen über Lautsprecher ist übrigens auch sehr schlecht. Es geht beim Abhören aber auch nicht um HD-Bilder und -Sound, sondern um Inhalte – die erkennt man auch bei Daten niedrigerer Auflösung.
Soweit ich weiß, ist das aber nicht mit jeder Kamera möglich. Bzw. die Bilder sind sehr schlecht.