Die USA sind ein Land mit unbegrenzten Möglichkeiten – vor allem in Bezug auf Rechtsfälle. In den Staaten kann und wird im Grunde wegen alles und jedem geklagt. Diese Klagen enden nicht selten mit Erfolg, auch wenn sie uns hierzulande oftmals lächerlich erscheinen. Nun macht in den Medien eine Klage die Runde, welche sich gegen OpenAI richtet und der Künstlichen Intelligenz Diebstahl von zahlreichen persönlichen Informationen vorwirft.
Diese Klage gegen OpenAI hat es in sich
Bei den Klägern handelt es sich um eine Gruppe, bestehend aus mehreren anonymen Personen. Diese Gruppe hat nun gemeinsam eine Klage gegen OpenAI in den USA eingereicht. Und die Anschuldigungen sind sehr ernst zu nehmen. Der Anbieter von ChatGPT, GPT-3,5 und GPT-4 befindet sich nun auf der Anklagebank und muss sich dem Vorwurf des Datendiebstahls stellen.
Es ist die Rede davon, dass sich die KI über 300 Milliarden Wörter aus dem Internet zusammengesucht haben soll, um sich zu trainieren. Dazu gehören auch Inhalte aus Büchern und natürlich Webseiten. Allerdings steht in der Anklageschrift zudem, dass die KI zudem massenhaft private Informationen von Menschen genutzt hat, um sich zu „fortzubilden“.
Diese Datenaneignung sei ohne Zustimmung der jeweiligen Personen geschehen und damit strafbar. Neben den datenschutzbezogenen Punkten befindet sich in der Anklageschrift auch noch der Vorwurf, die KI würde Urheberrechte nicht beachten. Ein weiterer Punkt in der Anklageschrift ist etwas apokalyptischer: Die KI könnte den „gesellschaftlichen Zusammenbruch“ herbeiführen.
Wer genau wird angeklagt?
Die Klage in den USA richtet sich gegen verschiedene Open-AI-Unternehmen. Microsoft ist als Hauptinvestor natürlich betroffen, aber das gilt auch für OpenAI Startup Fund und darüber hinaus OpenAI Incorporated. Es handelt sich hierbei um einen interessanten Fall und das Urteil könnte für den zukünftigen Umgang mit KI durchaus von großer Relevanz sein.
Wenn das so weiter geht,dann laß ich mir „Guten Morgen“patentieren!