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Home Mobilfunk

Gerichtlich bestätigt: StreamOn der Telekom verstößt gegen geltendes Recht

von Tomás Freres
15. Juli 2019
in Mobilfunk
9
Verwaltungsgericht Köln: Telekom StreamOn verstößt gegen Netzneutralität
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StreamOn ist ein Zero-Rating Angebot der Deutschen Telekom, welches für die Mobilfunktarife MagentaMobil S bis L zur Verfügung stellt. Aktuell gibt es die vier Pakete StreamOn Music, StreamOn Music & Video (Max), StreamOn Gaming sowie StreamOn Social & Chat. Da das Zero-Rating in Augen der Bundesnetzagentur gegen das Gebot der Netzneutralität verstößt, hat sie gegen die Deutsche Telekom geklagt. In der ersten Instanz hat die Bundesbehörde bereits Recht bekommen, allerdings ist die Deutsche Telekom dagegen in Berufung gegangen. Nun ist das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfahlen dem erstinstanzlichen Urteil gefolgt. Gegen das Urteil kann keine Berufung eingelegt werden.

Beanstandet wird nicht das Produkt StreamOn an sich, sondern lediglich einzelne Punkte. So wird bei StreamOn Music & Video der Videostream beispielsweise auf 1,7 Mbit/s gedrosselt, was gegen die Netzneutralität verstößt. Auch dass das Angebot lediglich in Deutschland nutzbar ist, und nicht wie von der EU Roamingverordnung gefordert in der gesamten Europäischen Union ist rechtswidrig. Damit ist StreamOn in der Form wie es jetzt angeboten wird offiziell illegal.

Die Deutsche Telekom betont in einer Stellungnahme, dass sie von der Bundesnetzagentur genügend Zeit fordern, um die Änderungen umzusetzen. In der Zeit wird StreamOn wie gehabt angeboten. Erst kürzlich wurde das Paket StreamOn Social & Chat eingeführt, bei dem Social Media Dienste wie Instagram oder Telegram enthalten sind. Gleichzeitig gibt sich das Unternehmen selbstbewusst und ist weiterhin von der Rechtmäßigkeit von StreamOn überzeugt. Das Unternehmen plant, weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Die Pressemitteilung lautet im Wortlaut wie folgt:

Wir erwarten, dass die Bundesnetzagentur durch eine angemessene Umsetzungsfrist die nun erforderlichen Anpassungen ermöglicht. Von der Rechtmäßigkeit von StreamOn sind wir weiterhin überzeugt und werden auch zukünftig alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.


Via: Golem.de

Tags: Deutsche TelekomEU-RoamingGerichtsurteilillegalMobilfunkNetzneutralitätStreamOnZero Rating
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EvilSnake
5 Jahre her

Na hoffentlich wird es abgeschafft!!!
Die Telekom zwingt einem alles nur auf!!!
Da hilft nur ignorieren und boykottieren!!!

So damit ich auch mal kommentiert habe wie die anderen. Jetzt bin ich cool 😎

-7
meckerkopp
Antwort auf  EvilSnake
5 Jahre her

Geht es dir damit denn jetzt besser? 🙂

0
EvilSnake
Antwort auf  meckerkopp
5 Jahre her

Ich wollte auch mal dazu gehören also lass mich! 😋

-5
EvilSnake
Antwort auf  meckerkopp
5 Jahre her

Bekomme Disslike weil es nicht um Microsoft geht 😁😁😁

-6
gast
Antwort auf  EvilSnake
5 Jahre her

Ich bin verwirrt. Soll ich jetzt den Daumen senken oder ihn hoch machen. 🤔
Edit:
Egal, ich vote heute einfach mal alle runter, die hier posten.
Edit 2:
Ich finde Telekom StrapOn scheiße. Das ganze Produkt widerspricht dem Best-Effort-Prinzip und der Netzneutralität, nicht nur in den gerichtlich kritisierten Punkten. Die Telekom selbst ist auch magentafarbene Scheiße. 💩

1
Enner
5 Jahre her

Betrifft das nicht auch Vodafone mit ihren Pässen? Ist doch das selbe, heißt nur anders. Oder?

0
Scaver
Antwort auf  Enner
5 Jahre her

Ja betrifft es und ja ist es.
Allerdings wurde erst mal nur gegen die Telekom geklagt. Da dies erfolgreich war, wird man nun sehen, wann Vodafone Post bekommt!

-1
gallionas
5 Jahre her

Endlich muss ich dann nicht mehr die Telekom Werbung dazu, mit den zwei Id**** sehen 👍

-2
Scaver
Antwort auf  gallionas
5 Jahre her

Die machen auch ohne StreamOn weiter Werbung für die Telekom.
Davon ab will die Telekom an StreamOn festhalten und prüft nun, wie sie es „legal“ weiter betreiben können.

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