Fas jeder von uns kennt sie, oder hat sogar im täglichen Leben mit ihnen zu tun. Google Workspace und Office 365 sind aus dem täglichen Leben fast nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Unternehmen setzten auf diese Tools im Büroalltag. Das dies aber nicht ganz unproblematisch ist, darauf haben Datenschützer immer wieder hingewiesen, landen die Daten der Unternehmen doch meist auf Servern in den USA.
Keine Cloud-Dienste mehr in Frankreichs Klassenzimmern
Frankreich hat sich entschlossen dem Schutz der Daten seiner Schüler mehr Aufmerksamkeit zu schenken und hat entschieden das Schulen die Gratisversionen von Office 365 und Google Workspace nicht mehr verwenden dürfen.
Diese Haltung kommt nicht von ungefähr, spiegelt sie doch die, vor allem in Europa, immer größere Besorgnis bezüglich der Sicherheit von Cloud-Diensten und die damit im Zusammenhang stehenden Datenschutzbestimmungen der EU wider. Philipe Latombe, Abgeordneter der französischen Nationalversammlung erklärte das die kostenlose Version von Office 365 zwar attraktiv sei da vor allem Schulen immer mit einem sehr knappen Budget zu kämpfen haben, diese aber auf illegales Dumping hinauslaufe und es deutliche Probleme mit der Kontrolle von Cloud-Diensten gäbe. Einfach ausgedrückt ist Frankreis nicht glücklich darüber das Daten seiner Bürger bei amerikanischen Cloud-Diensten liegen.
In der letzten Woche veröffentlichten Antwort des Bildungsministeriums wird bestätigt das öffentliche Aufträge einer „Vergütung“, also einer Bezahlung bedürfen. „Daher fallen kostenlose Dienstangebote grundsätzlich nicht in den Bereich der öffentlichen Auftragswesens“, ist in der Antwort zu lesen. Dies trifft neben Office 365 auch Googles Workspace. Weiters ist in der Antwort zu lesen das, sollten diese nicht bereits Verboten sein, kostenpflichtige Dienste eine Option sein könnten.
Speicherung von französischen Daten in den USA verstößt gegen das Gesetz
Französische Behörden haben weiters argumentiert, dass Dienste wie Office365 oder Workspace Daten aus Servern in den USA speichern was nicht mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Schrems II , einem Urteil des EU-Gerichtshofes aus 2020 bezüglich der grenzüberschreitenden Weitergabe von Daten übereinstimme. Mit Schrems II wurde das US-EU-Datenschutzschild-Abkommen für ungültig erklärt. Dies wurde damit begründet das dass US-Recht nicht den europäischen Datenschutzstandards entspreche.
Die „Central-Cloud“ Richtlinie sowie die Nationale Kommission für Informatik und Freiheit (CNIL) empfahlen im Mai 2021 Hochschuleinrichtungen DSGVO-konforme Cloud-Dienste zu nutzen. Weiters wurde höheren Schulen empfohlen Office 365 und Google Workspace nicht einzusetzen. Auch die deutsche Datenschutzbehörde kam 2019 zu einem ähnlichen Schluss und erlaubten den Einsatz von Office 365 in hessischen Klassenzimmern nicht.
Keine Antwort aus Mountain View und Redmond
Erwartungsgemäß haben sowohl Google als auch Microsoft eine Stellungnahme bisher angelehnt. Microsoft kündigte im Juli dieses Jahres eine „Cloud Sovereignity“ Edition an. Bei dieser soll es möglich sein das Kunden des öffentlichen Sektors Microsofts Cloud-Dienste richtlinienkonform nutzen zu können. Warum es dies allerdings nur für den öffentlichen Sektor und nicht für alle Kunden geben soll ist (k)ein Geheimnis…
Es bleibt dann nur die Dienste auf eigenen Servernetzen ohne Hintertür nach USA zu betreiben. Was im Zweifel Lizenzkontrollen zu lassen muss