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Home Anleitungen

Datenschutz für Privatpersonen – so gehts!

von August
15. September 2022
in Anleitungen
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Datenschutz
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Personenbezogene Daten sind durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt. Verstößt ein Unternehmen dagegen, indem beispielsweise Namen und Adressen von Käufern oder Passwörter von Nutzern öffentlich werden, schadet das nicht nur extrem dem Ruf der Firma, sondern zieht auch hohe Geldstrafen nach sich. Weniger bekannt ist allerdings, dass auch Privatpersonen Datenschutzverstöße begehen können. Hier erfahrt Ihr, was es damit auf sich hat und wie Ihr Euch richtig verhaltet.

Kurz und knackig: Datenschutzgrundlagen

Von der DSGVO hat jeder schon einmal gehört, sei es theoretisch durch die Medien oder praktisch in Form der im Internet allgegenwärtigen Cookie-Zustimmung. Die Verordnung legt EU-weit fest, wie mit dem Datenschutz umgegangen werden muss. Darin steht zum Beispiel, dass jede Person aktiv zustimmen muss, damit die eigenen Daten gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Zudem habt Ihr das Recht, Auskunft über Eure Angaben und deren Verwendung zu erhalten – und zwar nicht in Juristendeutsch, sondern in verständlicher Sprache. Darüber hinaus könnt Ihr ein Unternehmen auffordern, Eure persönlichen Daten löschen zu lassen. Das ist auch als „Recht auf Vergessenwerden“ bekannt.

Privater Datenschutz in sozialen Netzwerken

Ganz besonders die sozialen Netzwerke sind Räume, in denen viele ganz unbeabsichtigt einen Datenschutzverstoß begehen können. Facebook und WhatsApp sind dafür zwei gute Beispiele. Zum einen geht es um das Recht am eigenen Bild: Wer auf Facebook ein Foto postet, auf dem jemand abgebildet ist, der das nicht möchte, verletzt dessen Persönlichkeitsrechte. Zum anderen kann auch eine harmlose Einladung in eine WhatsApp-Gruppe datenschutzrechtlich höchst bedenklich sein. Denn indem eine Person ungefragt hinzugefügt wird, können alle anderen die Nummer und das Profilbild sehen. Möchtet Ihr das nicht, könnt Ihr in Euren Profileinstellungen regeln, wer Euch in Gruppen einfügen darf.

Datenschutz für Privatpersonen – Risiken durch Kameras und Drohnen

Rund um Wohnung, Haus und Garten hat sich in den letzten Jahren vor allem ein Thema zum Streitpunkt zwischen Nachbarn beziehungsweise als Datenschutzherausforderung für Privatpersonen entwickelt. Es geht um private Überwachungskameras und Drohnen. Wer das eigene Grundstück schützen möchte, kann eine Kamera aufstellen. Sie darf allerdings keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzten. Konkret heißt das, dass sie so eingestellt werden muss, dass sie weder das Nachbargrundstück noch die öffentliche Straße oder den Fußweg erfasst. Gleiches gilt auch für Kameradrohnen, die grundsätzlich nicht über Wohngrundstücken fliegen und schon gar nicht dabei filmen dürfen.

Zum Alltag zählt außerdem der Straßenverkehr. Behörden dürfen zur Verkehrsüberwachung beispielsweise Blitzerfotos anfertigen. Es ist erlaubt, zur Verfolgung von Verstößen und Straftaten auch den Zusammenhang zwischen dem Kennzeichen und seinem Halter herzustellen. Aber wie ist das im Privaten? Auch wenn Ihr Euch über diesen einen Nachbarn ständig ärgert, weil er Euch immer die Einfahrt zuparkt – Ihr dürft die persönlichen Daten anderer Verkehrsteilnehmer nicht einfach veröffentlichen. Weder Nummernschild noch Adresse. Anschwärzen durch Fotos oder Videos ist grundsätzlich tabu. Und wie sieht das mit einer Dashcam aus? Was mit ihr gefilmt wurde, kann als Beweismittel nach Unfällen verwendet werden, urteilte der Bundesgerichtshof. Das Material darf allerdings weder weitergegeben noch im Internet veröffentlicht werden.

Sicher im Internet unterwegs mit dem Wissen aus Seminaren

Wer weiß, was in der DSGVO geregelt ist, welche Punkte auch Privatpersonen betreffen, was erlaubt ist und was nicht, fühlt sich sicherer und achtet unter Umständen auch besser auf den Schutz der eigenen Daten. Da das Thema aber so umfangreich ist, bietet es sich an, die eigenen Kenntnisse immer wieder aufzufrischen. Dafür eignet sich zum Beispiel ein Seminar von datenschutzexperten.de gut, weil es verschiedene Grundlagen- und Aufbauworkshops zur Auswahl gibt. Sie richten sich an Einsteiger und Fortgeschrittene und vermitteln praxisnah, was Ihr beachten müsst.

Tags: DatenschutzDSGVO
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