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BAMF Spracherkennung: Asylbewerber sollen anhand des Dialekts zugeordnet werden

Es ist ein altbekanntes Problem bei Asylbewerberverfahren: Die Herkunft der Antragsteller kann nicht festgestellt werden, da keine Ausweispapiere vorliegen – laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) betrifft das etwa 60% der Menschen, die hierzulande Asyl suchen. Das Amt kann dadurch nicht feststellen, ob die Person aus einem sicheren Herkunftsland kommt oder tatsächlich aus einem Kriegsgebiet geflüchtet ist. Eine Entscheidung über den Antrag kann nicht gefällt werden und der Asylant bleibt in einer bürokratischen Dauerschleife in Deutschland.

Sprachprogramm soll helfen Herkunft festzustellen

Nun will das BAMF ein neues Verfahren testen, das die Herkunft der Antragsteller anhand ihres Dialekts erkennt (syrisches arabisch klingt anders als maghrebinisches). Innerhalb der nächsten zwei Wochen sollen die Tests dafür starten. Julian Detzel, Referent der IT-Abteilung des BAMF, rechnet allerdings nicht vor 2018 mit einem offiziellen Einsatz des Verfahrens.

Mehrere Experten zeigen sich skeptisch, was die Zuverlässigkeit eines solchen Programms angeht. Es wird leider nicht erwähnt welche Software zum Einsatz kommen soll, Programme wie Cortana, Alexa und Google Voice haben allerdings Erkennungsraten von bis zu 95%. Microsoft hat mit dem Simultanübersetzer für Skype außerdem bereits Erfahrung in der Verarbeitung und Analyse verschiedener Sprachen unter realen Bedingungen.

Trotzdem teile ich die Befürchtungen einiger Experten. Ich bin kein Jurist, es erscheint mir aber recht angreifbar, die Herkunft eines Menschen anhand seines Dialekts festzustellen – vor allem wenn sich daraus Konsequenzen wie Abschiebung für die Person ergeben. Das BAMF hebt hervor, dass die Analyse der Sprache nur einen Indikator bei der Feststellung der Herkunft darstellen würde – darüberhinaus gäbe es noch andere.

Interessant ist, dass maschinelles Lernen und Spracherkennung nun langsam auch in Bereiche dringt, die sich meist gegen technologische Neuerungen sträuben.

Was haltet ihr davon? Sollte das BAMF eine Spracherkennungssoftware nutzen, um sie bei der Feststellung der Herkunft von Asylbewerbern zu unterstützen?


Quelle

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  • Generell nutzen sollten sie solche Software solange sie einen gewissen erkennungswert hat, bei 10% macht es keinen Sinn, bei 70% ja, ABER, nicht als alleinige Maßnahme, sondern nur zur ersten Erkennung um schneller ans Ziel zu kommen, weitere reale Recherchen sollten dringend beibehalten werden!

  • Als Hinweis, in welche Richtung man dann suchen/ermitteln soll. Als alleine Grundlage für eine Abschiebung sicherlich schon alleine rechtlich unzureichend.

  • Prinzipiell erkennt die Software ja nur, welchen Dialekt man von seinen Eltern gelehrt bekam. Mich als Kölner würde diese Software also im Saarland positionieren? Meine hier in Deutschland geborenen türkischen Freunde in Istanbul? Das mag maximal funktionieren für eine Bestätigung der Aussage an einem bestimmten Orr aufgewachsen zu sein und diesen nie verlassen zu haben, alles darüber hinaus wäre def. juristisch sehr strittig.

  • Als Hinweis und Richtungsgeber ok. Für alles andere kann und wird es nicht benutzt werden. Ohne klare Beweislage bezüglich Staatsangehörigkeit wird kein Land jemanden zurücknehmen. Da liegt der Hund häufig begraben.

  • Und wer sind diese anonymen "Experten"? Sind es zufälligerweise diejenigen, die nicht mehr lukrative Aufträge des BAMF zur Bestimmung der Herkunft von Menschen durch Sprachanalysen bekommen? Ich sage nicht, dass die hier präsentierte Methode perfekt ist; allerdings ist sie ein guter Ansatz um die Verfahren effizienter abzuwickeln...

  • Es wird gar nichts bringen: Wer sich mit Sprachen ein wenig beschäftigt, kann so ein Verfahren nicht für gut halten. Wie erwähnt: Heimatdialekt ist nicht immer gleich der Herkunft. Würde es kompetente Dolmetscher geben, könnten sie das sicherer/ besser entscheiden und man sparte die Investitionen in die Technik. Abgesehen davon sollten die sog. Entscheider schon jetzt ein sicheres Händchen haben.

  • Die Investitionen sind enorm. Es ist aber fraglich, ob das Geld nicht sinnvoller und pragmatischer z.B. in einen EU-Ausweis (wie unser Perso) für Flüchtlinge investiert werden sollte.
    Der Ausweis müsste neben den Fingerabdrücken auch das angegebene/nachgewiesene Alter, Name und Herkunftsort und die Namen der nächsten Verwandten enthalten, und kann ohne Probleme bei Vorlage entsprechender Unterlagen verifiziert (nicht mehr „angegeben“, sondern „nachgewiesen“) werden.
    Das würde Familienzusammenführungen, auch von unbegleiteten Minderjährigen erleichtern. Auch wenn hier manche falsche Angaben machen würden, unterm Strich wären aber Einsparungen durch nicht mehr mögliche Mehrfachanmeldungen zu erwarten und hätte langfristig große bürokratische Erleichterungen zur Folge.
    Ein solcher Ausweis wäre von wesentlich größerem Nutzen als ein Spracherkennungssystem, das nur ein hinreichender aber niemals ein ausreichender Nachweis wäre.

  • Ja sehrgut, sofort einsetzen. Auf jeden Fall hätten die Analysten bei der Zuordnungssuche ein weiteres Werkzeug in der Hand, um beim ganzen Persönlichkeits-Puzzle ein schnelleres und verwertbares Ergebnis zu erzielen.

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veröffentlicht von
Leonard Klint

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