Ab dem 1. Dezember 2021 tritt ein neuer Aspekt im bestehenden Telekommunikationsgesetz in Kraft. Demnach soll es Verbrauchern/innen möglich sein, ab Dezember von einem Minderungsrecht Gebrauch zu machen. Dies bezieht sich auf Internetnutzer/innen, die laut Anbieter eigentlich ein schnelles Internet zur Verfügung haben sollten, dieses aber nicht in Anspruch nehmen können. Der Verbraucherschutz begrüßt diese Gesetzesänderung ausdrücklich und definiert dies sogar als großen Schritt für Verbraucher/innen.
Jeder ärgert sich über langsames Internet und auch wenn der Internetausbau in Deutschland immer wieder beworben wird, erhalten vor allem ländliche Regionen nur selten den Eindruck, dass dies auch tatsächlich der Fall ist. Wer der Meinung ist, dass er oder sie bezüglich der Geschwindigkeit der Internetverbindung nicht das erhält, was ihm oder ihr laut Vertrag mit dem Internetanbieter zusteht, der kann ab dem 1. Dezember auf den neuen Punkt im Telekommunikationsgesetz verweisen und aus einem Minderungsrecht Nutzen ziehen.
Wie stellt man fest, ob das Internet zu langsam ist?
Diese Frage ist schnell geklärt, denn es gibt hierfür speziell eine App zur Messung der Internetverbindung. Auf diese Art ist man schnell in der Lage, die wahre Geschwindigkeit der Verbindung in Erfahrung zu bringen und ist diese nicht auf einem Level, das einem vertraglich zugeschrieben wurde, so greift ab dem 1. Dezember das neue Recht für Verbraucher/innen.
Wie viel Geld dadurch gespart werden kann, ist dann vom Einzelfall abhängig, aber insgesamt handelt es sich um gute Nachrichten für alle Internetnutzer/innen, die den Eindruck haben, ihr Internet ist eigentlich viel langsamer als versprochen.
Darüber hinaus ist es ohnehin spannend, die Internetverbindung zu messen und nachzusehen, ob die versprochene Leistung auch in der Tat eingehalten wird. Eine mögliche Geldersparnis ist dann natürlich ein positiver Nebeneffekt.