Die Europäische Union wird gerne mal als Sündenbock für vieles genommen, was in unserem Land schief läuft. Doch für viele positive Entwicklungen zeichnet sich das europäische Bündnis verantwortlich. Sei es der Euro-Stecker, der es ermöglicht sein Handy ohne Adapter in Italien, Frankreich, Scandinavien und Co. (außer Malta, Großbritannien, Irland und Zypern) aufzuladen oder das Wegfallen der Roaming-Gebühren innerhalb der gesamten EU (und Island + Norwegen) am 15. Juni 2017. Auch Schengen wäre ohne die EU zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich gewesen.
Am 1. April 2018 tritt eine weitere EU-Verordnung in Kraft, welche den europäischen Binnenmarkt betrifft: Ab diesem Datum darf man innerhalb der EU ohne Geoblocking seinen Lieblingsstreamingdiensten fröhnen, ohne auf lästige VPN-Lösungen setzen zu müssen. Somit dürfen kostenpflichtige Anbieter wie Netflix, Amazon oder Maxdome das Angebot bei Grenzübertritt nicht einstellen oder zusammenkürzen. Einzige Ausnahme sind kostenlose Mediatheken wie beispielsweise die der öffentlich-rechtlichen Anbieter.
Wie auch die Roaming-Verordnung gilt die Vorgabe allerdings nur dann, wenn der Aufenthalt im EU-Ausland vorübergehend ist. Bei permanentem Aufenthalt soll man sich so dennoch auf das Angebot innerhalb des jeweiligen Landes beschränken und die Anbieter so Problemen mit den Rechte-Anbietern entgehen. Anbieter haben das Recht, den Wohnort mittels Ausweiskopie oder IP-Adresse zu kontrollieren, sollten Zweifel bestehen.
Quelle: Teltarif
Bilderquelle: MPD01605 / CC BY-SA 2.0
hab ich doch echt grob-britannien gelesen ….echt guter verschreiber oben bei den euro-steckern^^
Danke für den Hinweis 🙂
Schade, gerade die Öffentlichen Mediatheken und Streamings wäre ja interessant gewesen.