Die Verbraucherzentrale Bayern hat gegen das Tech-Unternehmen Microsoft geklagt und auch wenn das Urteil zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig ist, scheint es jetzt nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis Microsoft seine Webseite zu 365 offiziell anpassen muss. Der Grund dafür ist, dass die Verbraucherzentrale Bayern zurecht anmerkte, der Kündigungsknopf für die diversen Angebote von Microsoft 365 sei zu schwierig aufzufinden und es müsse den Verbrauchern erleichtert werden, ihre Abos zu kündigen.
Microsoft 365: Abos abzuschließen ist einfach, aber wo kann man sie kündigen?
Digitale Office-Abonnements sind bei Microsoft 365 ganz schnell abgeschlossen, denn der Anbieter tut sein Bestes, um die beliebtesten Angebote bereits auf der Startseite prominent zu platzieren. Von dort aus sind es in der Tat nur wenige Klicks mit der Maus, bis man erfolgreich im Anmeldebereich für die Office-Dienste landet. Wer aber auf der Suche nach einer Chance ist, seine Office-Abos zu kündigen, der muss schon ein wenig Detektivarbeit leisten und ganz genau auf Spurensuche gehen. Unten auf der Webseite findet Ihr einen Link zum Supportbereich, wo es dann noch gilt, sich erst einmal einzuloggen, ehe die Möglichkeit vorhanden ist, einen entsprechenden Button zur Kündigung der Abos vorzufinden. Zu versteckt – das ist die Meinung der Verbraucherzentrale Bayern und sie hat nun vor Gericht recht bekommen, denn das Landgericht München teilt eben diese Ansicht.
Kündigungsoptionen müssen klar angezeigt werden
Die Kündigungsoptionen für Abos müssen in Deutschland klar gekennzeichnet und für die Verbraucher gut zu finden sein. Ist dies nicht der Fall, haben sie die Gelegenheit, Verträge zu jedem Zeitpunkt ohne Rücksicht auf Kündigungsfristen zu beenden. Es ist demnach auch im Sinne von Microsoft, dass diese Änderung auf der 365 Webseite durchgeführt wird. Das Urteil ist aber wie erwähnt noch nicht rechtskräftig und es ist auch nicht klar, in welchem Zeitraum Microsoft die Anpassungen vornehmen müsste.