Der Bundestag hat kürzlich ein sinnvolles Gesetz verabschiedet, welches sich mit der Vereinheitlichung der Ladekabel von tragbaren Elektronikgeräten beschäftigt. Demnach soll bis Ende des Jahres 2024 ein einheitliches Ladekabel für Geräte wie Smartphones, Tablets und auch Spielekonsolen eingeführt werden. Das Ziel ist es, den Kauf von Ladekabel für Verbraucher zu erleichtern, denn im Moment herrscht auf dem Markt für diese Kabel ein wahres Chaos. Das sogenannte Funkanlagengesetz wird nun in Abstimmung innerhalb der Ampel-Koalition von SPD, Grüne und FDP auf den Weg gebracht. Aus der Opposition stimmten auch CDU und AfD für das Gesetz. Somit kam es zu einer Verabschiedung des Funkanlagengesetzes ohne Gegenstimmen. Da waren sich alle im Bundestag mal einig.
Einheitliche Ladekabel verhindern unnötigen Elektroschrott
Es ist zu erwähnen, dass dieses Gesetz im Grunde genommen auch notwendig war, um EU-Vorgaben umzusetzen. Der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen bemerkte im Zusammenhang mit dem Gesetz außerdem, dass viel weniger Elektroschrott entstehen dürfte. Aktuell sollen durch die große Zahl an verschiedenen Ladekabeln ungefähr 11.000 Tonnen Elektroschrott pro Jahr anfallen. Tabea Rößner, die Vorsitzende des parlamentarischen Digitalausschusses erklärte, dass die Vereinheitlichung der Ladekabel auch eine finanzielle Erleichterung für die Verbraucher darstelle.
Deutschland: USB-C wird neuer Standard für tragbare Elektronikgeräte
Bis zum Ende des aktuellen Jahres soll dann der USB-C-Anschluss der neue Standard für die tragbaren Elektrogeräte werden. Spätestens Ende des Jahres müssen folgende Geräte diese Lademöglichkeit vorweisen, insofern sie eben mit einem Kabel geladen werden können:
- Smartphones
- Digitalkameras
- Tables
- Kopfhörer
- Tastaturen
- Spielekonsolen
- Navigeräte
- E-Reader
- tragbare Lautsprecher
- Headsets
Ab dem Jahr 2026 gilt das Gesetz übrigens auch für Notebooks. Natürlich ist eine Umrüstung älterer Geräte nicht notwendig, denn das Gesetz zur Vereinheitlichung der Ladekabel gilt nur für Neugeräte. Unter dem Strich eine sinnvolle Gesetzesänderung.