Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vereinfacht es in Kürze, die Rückgabe von elektronischen Geräten aller Art in Angriff zu nehmen. Bislang hat man hierfür den Wertstoffhof ansteuern müssen. Darüber hinaus war es auch in Elektrofachgeschäften möglich, eine Abgabe dieser Gerätschaften abzuwickeln. Beide Anlaufstellen können jedoch in einigen Fällen weit entfernt sein und so ist eine Extra-Fahrt notwendig, um den alten Fernseher, den Drucker oder auch die Smartphones fachgerecht zu entsorgen. Daher ist es vorteilhaft, dass eine neue Regelung in dieser Hinsicht ab dem Sommer des aktuellen Jahres eine einfache Abgabe ermöglicht.
Der Sommer schafft neue Möglichkeiten bei der Elektro-Geräte Rückgabe
Discounter und Supermärkte mit einer Ladefläche von mehr als 800 m² werden in der Zukunft weitere Anlaufstellen werden, die als Rückgabemöglichkeit für elektrische Geräte aller Art dienen. Natürlich ist dieser Schritt dann kostenlos und soll den Verbrauchern/innen die Abgabe vereinfachen, da Discounter und Supermärkte in wesentlich mehr Orten zu finden sind als Elektronikgeschäfte. Dies dürfte daher vor allem im ländlichen Bereich eine wahre Hilfe darstellen, um alte Elektrogeräte loszuwerden ohne weite Strecken zurücklegen zu müssen. Aber ab wann gilt diese neue Regelung eigentlich?
Ab wann darf man alte Elektro-Geräte im Supermarkt abgeben?
Eine lange Wartezeit ist nicht von Nöten, denn schon ab dem 1. Juli 2022 wird diese neue Form der Elektrogeräte-Rückgabe möglich sein. Allerdings gibt es zwei Aspekte, die in diesem Zusammenhang wichtig sind. Die Geräte müssen eine Kantenlänge von weniger als 25 cm vorweisen. Große Monitore sind also am Ende doch tabu und der Fokus liegt auf kleineren Elektro-Geräten. Zumindest was die kostenlose Rückgabe angeht. Bei größeren Produkten kann eine Ausnahme gemacht werden, wenn man hierfür im Gegensatz ein ähnliches Produkt im Markt kauft.